Remscheid: Streit um Aldi-Kündigung geht weiter
zuletzt aktualisiert: 15.04.2009Remscheid (RPO). Die Auseinandersetzungen zwischen der Discount-Kette Aldi und einer stellvertretenden Filialleiterin gehen in die nächste Runde: Wie Betriebsrat Bernd Westermann auf Anfrage bestätigt, will Aldi nun offenbar eine Verdachtskündigung aussprechen.
Dazu wurde gestern der elfköpfige Betriebsrat angehört, der sich einstimmig gegen dieses Verfahren aussprach. Dieses Votum kann Aldi jedoch übergehen und dennoch kündigen.
Die Unternehmensleitung will darüber hinaus gegen das Urteil des Wuppertaler Arbeitsgerichtes Berufung einlegen, berichtet Westermann. Damit müsste sich dann das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf befassen.
Der stellvertretenden Leiterin der Aldi-Filiale an der Kirchhofstraße, Heidi S., war gekündigt worden, nachdem sie ein Paket Damenbinden im Wert von 59 Cent nicht bezahlt hatte.
Sie hatte das Geld für die Ware an einem Samstag nach Geschäftsschluss auf einen Tisch im Pausenraum gelegt. Am darauffolgenden Montag hatte sie, von einer Bezirksleiterin auf das Geld angesprochen, die Münzen aber wieder eingesteckt, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass sie damit eigentlich die Binden hatte bezahlen wollen.
Aldi sprach daraufhin eine fristlose Kündigung aus. Dagegen wehrte sich Heidi S. mit einer Kündigungsschutzklage. Das Wuppertaler Arbeitsgericht gab der 48-Jährigen Recht: Eine Schädigungsabsicht sei nicht zu erkennen. Mit Freudentränen nahm Heidi S. dieses Urteil zur Kenntnis. Danach folgte jedoch die Ernüchterung, denn an ihren Arbeitsplatz durfte die stellvertretende Filialleiterin bis heute nicht zurückkehren, berichtet ihr Rechtsanwalt Rainer Klein.
Gestern schließlich informierte die Aldi-Geschäftsleitung den Betriebsrat im Beisein von Heidi S. darüber, eine Verdachtskündigung aussprechen zu wollen. Eine solche Kündigung stellt darauf ab, dass bereits der bloße Verdacht auf ein schwerwiegendes Fehlverhalten ausreicht, um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer so nachhaltig zu zerstören, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
"Sie hat Mut, sie wird kämpfen"
Von diesen Plänen hat Heidi S. bereits vor den Osterfeiertagen erfahren. "Das hat ihr das Fest mächtig versaut", berichtet Westermann. Entsprechend niedergeschlagen habe die 48-Jährige auf die Nachricht reagiert. "Aber sie hat Mut, sie wird kämpfen", sagt der Betriebsrat.
Liegt Heidi S. die Verdachtskündigung schriftlich vor, beginnen die juristischen Mühlen erneut zu mahlen. Innerhalb von drei Wochen muss sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, erläutert Westermann.
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