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Remscheid: Überraschung im Gericht

VON STEFANIE BONA - zuletzt aktualisiert: 31.03.2007

Remscheid (RPO). Ein Zeuge, der nicht kommt, Anwälte, die mitten im Verhandlungstermin sang- und klanglos von der Bildfläche verschwinden und ein Pflichtverteidiger, der völlig überraschend Anträge formulieren muss – das Verfahren gegen die wegen Betrugsdelikten in Millionenhöhe vor dem Wuppertaler Landgericht stehenden Remscheider Rechtsanwälte lieferte auch gestern ein Bild der Kuriositäten. Und am Schluss eine ganz klare Aussage des Gerichts und damit eine überraschende Wende: Zunächst ließ der Autohändler, der sich von Dr. Marcus F. und Dr. Thorsten H. betrogen worden sah und das Verfahren überhaupt in Gang gebracht hatte, durch seinen nunmehr dritten Zeugenbeistand mitteilen, dass er aus Krankheitsgründen an dem gestrigen Prozesstag nicht teilnehmen könne. 25 Minuten vor Beginn der Verhandlung erreichte die zweite Große Strafkammer die kurze Entschuldigung per Fax.

Der Zeuge, der Strafanzeige gegen die Beschuldigten gestellt e und mehrfach vor der Kammer ausgesagt hatte, wurde nicht mehr durch das Gericht geladen, sondern von der Verteidigung einbestellt. Denn die argumentiert nun so, dass sich die Wogen zwischen den Parteien inzwischen geglättet hätten und der Autohändler keine Bestrafung der Angeklagten mehr fordere.

Den Antrag, den Zeugen erneut durch das Gericht vorladen zu lassen, lehnte die Kammer in aller Deutlichkeit ab. Eine Entscheidung, die die beiden Verteidiger des H. jedoch nicht mehr mitbekamen, weil beide angeblich zu einem dringenden Haftprüfungstermin eilen mussten. Somit involvierte die Vorsitzende Richterin, die diese Verhaltensweise als absolut „befremdlich“ deklarierte, kurzerhand den Pflichtverteidiger des Dr. F., dem der Beschuldigte vor einem Jahr das Mandat als Wahlverteidiger entzogen hatte. So sah sich der Anwalt vor der Aufgabe, an Ort und Stelle einen neuen Antrag im Sinne des F. zu Papier bringen zu müssen. Der wollte eine Aufschiebung des Verfahrens erreichen. Ein Ansinnen, das die Kammer ablehnte und die Beweisaufnahme schloss.

Am 16. April soll nach 44 Verhandlungstagen plädiert werden.

Quelle: RP

 
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