Remscheid: Verkäuferin darf bleiben
VON STEFANIE BONA - zuletzt aktualisiert: 01.04.2009Remscheid (RPO). Die stellvertretende Leiterin der Aldi-Filiale an der Kirchhofstraße hat vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht gesiegt. Die Richter waren nicht davon überzeugt, dass die Frau Damenbinden im Wert von 59 Cent stehlen wollte.
Nächste Instanz
Mit dem Urteil des Wuppertaler Arbeitsgerichtes wurde die fristlose Kündigung aufgehoben. Somit besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Discounter Aldi und seiner Mitarbeiterin weiterhin.
Allerdings kann das Unternehmen versuchen, die Kündigung in der zweiten Instanz am Düsseldorfer Landesarbeitsgericht durchzusetzen. Zuvor muss das Urteil schriftlich vorliegen, was einige Wochen dauern kann.
Genauso aufgewühlt, wie sie sich während der knapp zweistündigen Verhandlung gezeigt hatte, nahm die Verkäuferin gestern Mittag auch das für sie positive Urteil des Arbeitsgerichtes Wuppertal entgegen: "Ich gehe wieder in meine Filiale zurück. Denn ich arbeite dort sehr, sehr gerne", sagte die 48-Jährige, die gegen die fristlose Kündigung ihres Arbeitgebers geklagt hatte, mit tränenerstickter Stimme.
Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass die stellvertretende Leiterin der Aldi-Filiale an der Kirchhofstraße mit Absicht ein Päckchen Damenbinden im Wert von 59 Cent weggenommen hatte, ohne dafür zu bezahlen.
Binden mitgenommen
Wie die BM berichtete, hatte die Mitarbeiterin an einem Samstag nach Geschäftsschluss die Binden mitgenommen. Weil die Kasse schon abgerechnet war, legte sie den Geldbetrag in Absprache mit einer Kollegin auf einen Tisch im Pausenraum. Am Montag wurde sie von der Bezirksleiterin auf die Münzen aufmerksam gemacht. "Wem gehört das? Das Geld hat hier nichts zu suchen", habe sie gesagt.
Daraufhin habe sie das Geld schnell eingesteckt, ohne darüber nachzudenken, dass sie damit ja eigentlich nachträglich die Ware hatte bezahlen wollen. Dass sie damit unreflektiert und gedankenlos gehandelt habe, gab die Klägerin zu. Aber: "Ein Außenstehender kann sich nicht vorstellen, unter welchem Druck ich stand. Wir waren Samstag und Montag nur zu zweit in der Filiale, und die Bezirksleiterin stand uns die ganze Zeit im Rücken. Außerdem ging es mir nicht gut", gab die Frau sichtlich aufgeregt an. Diese Schilderung fand bei der Richterin und den zwei ehrenamtlichen Arbeitsrichtern Gehör. "Wir sind nicht mit der notwendigen Sicherheit überzeugt, dass sie in dem Moment, als sie das Geld einsteckte, eine Schädigungsabsicht hatte", sagte die Juristin, die allerdings mehrfach hervorhob, dass der geringfügige Wert keine Relevanz gehabt habe.
Die Betriebsräte Bernd Westermann und Andreas Weber schenkten der Kollegin in vollem Umfang Glauben. "Sie ist zur Arbeit gekommen, obwohl sie gesundheitlich angeschlagen war. Die Unterbesetzung in den Filialen ist das größte Problem", sagte Westermann.
Dr. Till Wegmann hatte als Rechtsbeistand der Discounterkette zuvor argumentiert, dass derlei Vorfälle an der Tagesordnung seien. Daher habe man eine fristlose Kündigung ausgesprochen. "Wir sollten keine Handlungsanleitung zum zeitversetzten Diebstahl schnitzen", erklärte der Rechtsanwalt. Bei der Urteilsverkündung war seitens des Discounters niemand mehr anwesend.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum



