Remscheid: Vorwurf: Missbrauch
VON JOACHIM RÜTTGEN - zuletzt aktualisiert: 14.02.2007Remscheid (RPO). Ein 52-Jähriger muss sich seit gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll sich an einer Jugendlichen sexuell vergangen haben. Er streitet die Tat ab. Jetzt soll ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Opfers Klarheit bringen.
Ein Jahr Haft droht
Sehr nachdenklich wirkte Amtsgerichtsdirektor Rolf Söhnchen. „Sexueller Missbrauch“ lautete der Vorwurf. „Das ist die schlimmste denkbare Situation. Wir müssen einem der Beteiligten glauben“, erklärte er. Der Vorwurf sei der Albtraum eines jeden Richters und eines jeden Mannes. Falls der Angeklagte überführt wird, droht ihm ein Jahr Haft.
Keine leichte Aufgabe hatte sich Amtsgerichtsdirektor Rolf Söhnchen für seine letzte Verhandlung ausgesucht. Ende des Monats geht er in Ruhestand, gestern verhandelte er einen möglichen Fall von sexuellem Missbrauch in einem Remscheider Zoofachmarkt.
Angeklagt war ein 52-Jähriger, der im September 2005 eine heute 18-jährige Praktikantin am Arm und am Oberkörper gestreichelt und später an die Brust gegriffen haben soll. Der 52-Jährige beteuerte seine Unschuld. „Ich war nie an einer sexuellen Belästigung beteiligt“, betonte er. Söhnchen führte aus, dass das Opfer keinen Einzelfall, sondern viele Geschichten und sexuell anzügliche Bemerkungen geschildert hatte.
Der Staatsanwalt verwies auf ein Tagebuch der jungen Frau, das sie nach den Taten geschrieben hatte – darin die Bemerkungen, mit der der 52-Jährige die Praktikantin belästigt haben soll: „Das andere Oberteil gefiel mir besser, da das einen größeren Ausschnitt hat“ und „Ist dir nicht warm? Willst du nicht das T-Shirt ausziehen?“ oder „Gehst du zum FKK? Wenn man was zu zeigen hat, soll man es auch zeigen“. Söhnchen machte den Angeklagten auf dessen hochroten Kopf aufmerksam. „Ich habe auch einen trockenen Mund und bin total aufgeregt“, entgegnete er.
Die 18-Jährige konnte sich nicht genau an den Wortlaut erinnern, „aber er hat mir demonstriert, was es heißt, devot zu sein“, erklärte sie. Während sie sich mit einer Hand an einem Regal habe festhalten müssen, habe sie der Angeklagte mit der anderen Hand bis zur Taille gestreichelt. „Und er sagte mir, falls eine Frau nicht gehorche, müsse man ihre Haare nach hinten ziehen.“
Zu keinem Zeitpunkt habe sie Angst zeigen wollen, sagte sie. In einer anderen Situation soll ihr der Angeklagte an die Brust gefasst haben. „Es war total unangenehm.“ Als Söhnchen die junge Frau fragte, ob sie wegen des Missbrauchs schon bei einer Beratungsstelle gewesen sei, brach sie in Tränen aus.
Schon zweimal zuvor sei sie sexuell missbraucht worden, gab sie an – von einem Ex-Freund der Mutter, dann von einem Nachbarn. Das gebe Anlass zum Nachdenken, wenn eine junge Frau mit 18 dreimal sexuell missbraucht worden sei, meinte der Richter und ordnete ein Glaubwürdigkeitsgutachten an.
„Angeklagter und Opfer haben keinen schlechten Eindruck hinterlassen. Es ist aber nicht klar, wer die Wahrheit sagt. Entweder die junge Frau ist, warum auch immer, das geborene Opfer, oder sie macht aus einer ursprünglichen Missbrauchssituation vieles zu einem Missbrauch, was gar nicht gewesen ist“, erklärte er. Wenn das Gutachten vorliegt, wird weiter verhandelt.
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