Remscheid: Zeugen der Anklage
VON SOLVEIG PUDELSKI - zuletzt aktualisiert: 17.08.2007Remscheid (RPO). Die Ärztliche Beratungsstelle Bergisch Land unterstützt Gerichte bei Klärung von Straftaten wie Misshandlung und Missbrauch von Kindern. Durch behutsame Diagnostik werden Aussagen von Opfern zu Beweisen.
Ein kleines Mädchen wird vom eigenen Vater über Jahre sexuell missbraucht. Inzwischen sitzt er eine neunjährige Haftstrafe ab (BM berichtete). Doch bevor ein Täter nach Entdecken solch schrecklicher Gewaltverbrechen überführt ist, beginnt die mühevolle der Arbeit der Beweisführung. Was hat der Täter getan? Wie oft hat er es getan? Wie hoch war das Maß an Bedrohung und Gewalt? Zur juristischen Klärung all dieser Fragen trägt die „Ärztliche Beratungsstelle Bergisch Land bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern“ entscheidend bei.
Beweislast liegt beim Opfer
„Nach der deutschen Rechtsprechung liegt die Beweislast beim Kind“, sagt Birgit Köppe-Gaisendrees. Sie leitet die Beratungsstelle und pflegt intensiven Austausch mit der Kripo, der Justiz und Kinderärzten. Bei der Beweisführung und somit bei der Festsetzung des Strafmaßes spielt die Arbeit der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten dieser durch Spenden mitgetragenen Einrichtung eine große Rolle. Beweise zu erbringen sei schwierig, wenn das Opfer wie das missbrauchte Mädchen erst sieben Jahre alt ist.
Spendenverdoppelung
Die Ärztliche Beratungsstelle Bergisch Land bei Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern kann nur durch Spenden weiter bestehen. 100 000 Euro müssen jährlich eingeworben werden. Die Bethe-Stiftung hat nun das Angebot unterbreitet, Spenden, die bis Anfang November eingegangen sind, bis zu einem Betrag von 12 000 Euro zu verdoppeln. Einzelspenden dürfen den Betrag von 2000 Euro nicht übersteigen. Bisher gingen 1650 Euro ein, Quittungen werden zugeschickt.
Spendenkonto: „Bethe-Stiftung“,
Konto-Nr.: 0666 560 302,
BLZ 340 800 31.
Problematisch war auch, eindeutig nachzuweisen, wie oft sich der getrennt lebende, gut situierte Vater an seinem Kind vergangen hatte und in welcher Art und Weise. Im Gerichtsverfahren schlagen sich diese Aspekte wesentlich im Urteil nieder.
In behutsamer Diagnostik versuchen die Therapeuten, der Wahrheit auf die Spur zu kommen und diese zu beweisen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Aussagen des Kindes. Bis diese juristisch verwertbar sind, prüfen die Therapeuten, wie glaubwürdig die Erzählungen der Opfer sind. Doch oft müssen sie in vielen Therapiesitzungen vorsichtig den Panzer des Schweigens durchbrechen. So hatte das kleine Mädchen aus Scham und Furcht vor dem Peiniger zunächst geschwiegen. Erst nachdem die Therapeutin Vertrauen aufbauen konnte, teilte sie sich mit. Damit Aussagen von Opfern juristisch anerkannt werden, müssen diese konstant bleiben. Die Therapeuten der Beratungsstelle entwickeln nicht nur ein feines Gespür für die Glaubwürdigkeit, sondern prüfen diese. „Zum Beispiel, wie echt die Stimme und die Aussagequalität wirkt“, erläutert Köppe-Gaisendrees. Im Strafverfahren könne noch ein neutrales Glaubwürdigkeitsgutachten beantragt werden. Ein Riesenproblem: Weil Gerichte überarbeitet sind, verstreicht viel Zeit, bis nach Erstattung der Anzeige ein Gutachten erarbeitet wird – Erinnerungen können verblassen.
Die Beratungsstelle kann bei der Beweisführung eine hohe Erfolgsquote vorweisen, kein Täter wurde bisher freigesprochen. Kindern wie dem kleinen Mädchen blieb die Tortur, vor Gericht aussagen zu müssen, erspart.
Bisherige Berichterstattung unter www.rp-online.de/remscheid
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