Solingen 24-jährige Täterin mit zwölf Vorstrafen

Solingen · Mit zwölf Vorstrafen waren die Chancen, bei der 13. Straftat Bewährung zu bekommen, ohnehin schon gering. Aber auch die Tat selbst war für das Schöffengericht so gravierend, dass es die 24-jährige Angeklagte wegen versuchten gemeinschaftlichen Raubes und gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu einem Jahr Haft verurteilte.

Und das, obwohl die Angeklagte den Überfall auf einen 25-Jährigen im März dieses Jahres bis zuletzt bestritten hatte. Am Dienstag am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht konnte auch die vermeintliche Entlastungszeugin der Angeklagten nicht helfen, denn die junge Frau, die mit der 24-Jährigen an diesem Tag zusammen war, trennte sich kurz vor dem Geschehen am Hauptbahnhof von ihr, um mit dem Bus nach Hause zu fahren.

Danach hat die Angeklagte nach den Erkenntnissen des Gerichts mit einem Mann, dessen Identität bis heute nicht feststeht, den 25-Jährigen an der Haltestelle bedroht. Das Portemonnaie aus der Hosentasche zu ziehen, gelang jedoch nicht, daher bliebe es bei einem versuchten Raub.

Die Staatsanwältin sprach von einem "überfallartigen Geschehen" und schilderte noch einmal, wie das Opfer später bei der Polizei noch völlig verstört reagiert habe. Extrem an dem Fall war auch, dass auf die Hilferufe des 25-Jährigen niemand reagierte und auch Tatzeugen später nicht bereit waren, ihren Namen für eine spätere Zeugenaussage preiszugeben.

Keine positive Sozialprognose

Für das Gericht war gestern klar: Der Angeklagten kann, obwohl sie nach eigenen Angaben eine Stelle in der Altenpflege in Aussicht hat, keine positive Sozialprognose gestellt werden. Denn nur wenige Monate, nachdem sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, war sie an dem Überfall am Bahnhof beteiligt.

Die Richterin wies in ihrer Urteilsbegründung auf die erheblichen Verletzungen hin, die das Opfer erlitt. Der unbekannte Mittäter soll den 25-Jährigen durch gezielte Griffe und Tritte an Schulter und Bein verletzt haben. Die Blessuren bestätigte auch eine Polizeibeamtin, die das Gericht als Zeugin hörte.

Außerdem hatte sie erklärt, das Opfer sei nach der Tat "völlig durch den Wind" und sehr verängstigt gewesen. Auch die Aussage der Angeklagten, sie habe am Tatabend unter Alkohol und Drogen gestanden, ließ das Gericht nicht gelten. Dafür habe sie zu gezielt gehandelt bei dem Überfall auf den jungen Mann.

(RP)
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