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Solingen: Beratungsprotokoll soll absichern

zuletzt aktualisiert: 28.01.2010

Solingen (RPO). Wenn das mal nicht verlockend ist: Der vor der Pleite stehende griechische Staat hat Staatsanleihen mit einem Renditerversprechen von sechs Prozent auf den Markt gebracht. Tagesgeld wird derzeit bei der Stadt-Sparkasse Solingen nicht mal mehr mit einem Prozent verzinst.

Doch wer die Dollarzeichen bereits in den Augen hat, sollte sich zunächst die Ratschläge von Sparkassen-Vorstand Harald Samorey anhören, denn die griechischen Papiere sind mit einem nicht eben kleinen Risiko behaftet. Doch kann die Europäische Union die Griechen im schlimmsten Fall abstürzen lassen ? "Denken Sie an Argentinien; oder hätten Sie jemals gedacht, dass mal die Commerzbank auf der Kippe steht ?", lauten die Gegenfragen von Samorey. Bedeutet im Umkehrschluss bei solch einem Geschäft: Nicht aufs Ganze zu gehen, sprich, nicht sein komplettes Vermögen in diese Risikopapiere zu stecken.

Für Schutz der Verbraucher gedacht

Damit aber kein Sparkassenkunde nach einer Pleite des Staates Griechenland auf der Matte steht und behauptet, er sei falsch beraten worden, gibt es bei solcherlei Bankgeschäften in Deutschland seit Jahresanfang ein Beratungsprotokoll. In dem Zusammenhang ärgert sich der Banker, dass die rheinland-pfälzische Verbraucherberatung die Kunden aufgefordert hat, das angefertigte Protokoll am Ende nicht zu unterschreiben. "Das unterstellt uns, wir würden wissentlich unsere Kunden falsch beraten", mokiert sich Harald Samorey. Dabei ist der Ansatz der Schutz der Verbraucher, darauf weist die NRW-Verbraucherzentrale hin: "Das Protokoll soll bei Streitigkeiten mit der Bank als Beweismittel genutzt werden." Hintergrund ist die Klage von Kunden, die bei Lehmann-Brothers und anderen Privatbanken hoch spekulative Papiere erhielten, obwohl sie zuvor bei der Beratung angegeben hatten, konservativ investieren zu wollen.

Darauf sollte man laut Verbraucherzentrale beim Beratungsprotokoll achten, unabhängig vom jeweiligen Kreditinstitut:

- die persönliche Situation des Kunden, seine Wünsche und Anlageziele müssen in den Protokoll dokumentiert sein, dem Kunde muss ein Exemplar des Protokolls ausgehändigt werden

- das Protokoll gründlich prüfen: Stimmen die protokollierten Anlageziele mit den genannten Vorgaben überein und Anleger sollten bei Bedarf auf Änderungen bestehen.

- verpflichtend ist nur die Unterschrift des Beraters. Besteht der Bankberater trotzdem auf einer Unterschrift, dann dient das nicht dem Schutz des Anlegers, sondern der Absicherung der Bank. Im Streitfall wird die Bank die Unterschrift der Anleger so deuten, als hätte der Kunden den Inhalt des Protokolls mit dieser Geste anerkannt.

- auf der sicheren Seite ist, wer zum Beratungsgespräch über eine Geldanlage einen Zeugen mitnimmt. Dieser darf dann aber nicht das Geschäft mit abschließen.

Quelle: RP

 
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