Solingen: Brutalität auf dem Schulhof
VON ANNEMARIE KISTER-PREUSS - zuletzt aktualisiert: 20.03.2008Solingen (RPO). Eigentlich sollte es ein ganz normaler Abend werden: Mit Freunden treffen, abhängen, über Gott und die Welt quatschen. Und am Anfang lief auch alles wie immer. Die drei Mädels saßen auf einer Bank auf dem Hof der Hauptschule Central an jenem Abend des 4. August 2007, die Jungs spielten Fußball. Doch plötzlich kippte die Situation. Zwei Jungen gingen zu den Mädchen und verlangten Geld – mit Nachdruck. Einer griff sich eine Schülerin und drehte ihr den Arm auf den Rücken, während der andere die Taschen der Jeans des Mädchens nach Geld durchsuchte. Ein Euro soll die Beute gewesen sein.
Strafmündigkeit
In Paragraph 19 des Deutschen Strafgesetzbuches ist für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vorgeschrieben. Kinder unter 14 Jahren können nicht bestraft werden, werden sie straffällig, besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Richter eines Vormundschaftsgerichtes Maßnahmen außerhalb eines Strafverfahren anordnet. Zivilrechtliche Ansprüche können auch gegen Kinder geltend gemacht werden.
Während sich die 14-Jährige auf dem Schulhof im Klammergriff des 15-Jährigen befand, hatten ihre beiden Freundinnen sich lieber aus dem Staub gemacht, auch wenn sie seine Drohung: „Soll ich euch vergewaltigen?“, nach eigenem Bekunden nicht ernst genommen hatten. Dennoch folgte der 15-Jährige den Schülerinnen und griff einer von ihnen mehrfach an die Brust.
Neben der Brutalität der Tat erschreckte das Gericht auch das Alter der Täter: Beide knapp 15 Jahre alt, also gerade strafmündig geworden. Während der Schüler, der die Taschen des Mädchens durchsuchte, mit einem einwöchigen Dauerarrest davonkam, schickte das Jugendschöffengericht den Haupttäter, der sich außerdem wegen diverser anderer Straftaten vom Einbruch über Körperverletzung bis zu räuberischer Erpressung verantworten musste, für zwei Jahre und drei Monate in Haft.
Brutal war der Junge kaum drei Wochen zuvor auch mit einem jungen Mann im Bärenloch umgegangen: Schläge mit Stöcken und Faustschläge ins Gesicht trafen das wehrlose Opfer. Als dann Anfang diesen Jahres zwei Einbrüche mit erheblicher Beute hinzukamen, wurde der inzwischen 15-Jährige in Untersuchungshaft geschickte.
„Charakterlich verlottert“
Für den Vorsitzenden Richter Joachim Schmitz-Knierim war das gestern kein Fall wie jeder andere. Selten habe er einen Angeklagten erlebt, der so jung und charakterlich und von der Erziehung her so verlottert sei, erklärte er, während der Staatsanwalt von „sozialem Autismus“ sprach. Aufgewachsen ist der Angeklagte mit einem zehn Jahre älteren Bruder. Mit beiden Jungen wurde die Mutter nicht fertig, sie kamen in Erziehungsmaßnahmen. „Ein Vermögen an Jugendhilfeleistungen“, so der Vorsitzende, sei in den Angeklagten erfolglos investiert worden. Bei der Jugendgerichtshilfe überlegt man dennoch, ihn für eine soziale Maßnahme im Ausland vorzuschlagen. Doch erst einmal schließen sich jetzt die Gefängnistüren hinter dem Schüler.
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