Solingen: "Das ist ein Trauerspiel"
VON GÜNTER TEWES - zuletzt aktualisiert: 12.01.2010Solingen (RPO). Der Streit um die Geschäftsanteile an dem Vereinsheim der Kreisjägerschaft im alten Freibad Tränke geht weiter. Der Ex-Vorsitzende Walter Küller hat beim Oberlandesgericht Berufung gegen das Landgerichtsurteil eingelegt.
Tränkebachzentrum
Im Dezember 2001 hatte die Kreisjägerschaft das ehemalige städtische Freibad Tränke mit allen Gebäudeteilen und dem großen Gelände samt Parkplatz gekauft und umgebaut.
Im Juni 2003 wurde es mit rund 500 geladenen Gästen eingeweiht, nicht nur als Treffpunkt der Jägerschaft, sondern auch als Ausbildungs- und Schulungszentrum für Umweltpädagogik.
Die Kreisjägerschaft hat über 330 Mitglieder.
Albert Lambracht hat jahrzehntelange Erfahrung bei der Kreisjägerschaft in verantwortlicher Position. Den Arbeitskreis zum Schutz von Tier und Natur hat er maßgeblich gestaltet. Doch für das neuerliche juristische Verfahren um das Tränkebachzentrum hat Lambracht nur ein ungläubiges Kopfschütteln übrig: "Das ist ein Trauerspiel."
Auslöser: Der frühere Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Walter Küller, will im Streit um die Geschäftsanteile an dem Vereinsheim der Jäger im ehemaligen Freibad Tränke die Niederlage vor dem Wuppertaler Landgericht nicht hinnehmen und hat beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Berufung eingelegt. Am letzten Tag der Einspruchsfrist ist diese eingegangen. Küller will auf Anfrage dazu keine öffentliche Stellungnahme abgeben.
Doch für Lambracht ergeben sich jetzt nur zwei Möglichkeiten: entweder die Berufung wird abgelehnt – oder es gibt ein neues Verfahren vor dem Düsseldorfer OLG. Eine Entscheidung dazu kann nach den Worten von Frank Feller, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, einige Wochen dauern. "Wir hoffen, dass das erstinstanzliche Urteil auch von der zweiten Instanz bestätigt wird" – oder die Berufung ganz abgelehnt werde, sagte Feller gestern unserer Zeitung. Falls das Oberlandesgericht die Berufung nicht zulassen sollte, wird es nach Fellers Worten keine weitere Rechtsmittel mehr geben: Das Verfahren wäre damit erledigt.
Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Wuppertaler Landgerichts muss der frühere Kreisjägerschafts-Vorsitzende Küller seine Geschäftsanteile an dem Vereinsheim an der Bonner Straße abgeben. Denn das Tränkebachzentrum soll laut Vereinsbeschluss stets nur in den Händen des jeweiligen Vorstandes liegen. Obwohl Küller vor über drei Jahren als Vorsitzender bereits zurückgetreten war, hält er noch 50 Prozent.
Küller weigere sich, seine Anteile zurückzugeben, so wie es von ihm selbst mit Vorstandsbeschlüssen immer festgelegt worden sei, betonte Kreisjägerschafts-Vorsitzender Feller. Seine Position: Das von der Stadt erworbene Tränkebachzentrum gehöre der Kreisjägerschaft. Sobald es sich wieder in einer Hand bei der Kreisjägerschaft befinde, solle es per Satzung abgesichert werden, um es den Jägern langfristig zu erhalten. Albert Lambracht mit seiner 40-jährigen Erfahrung im Kreisjägerschafts-Vorstand sieht das ebenso. Ob GmbH oder GbR – beide Gesellschaften gehörten dort nicht hin. "Sie belasten die Kreisjägerschaft nur." Lambrachts Ansicht: "Die Kreisjägerschaft mit ihrem Vorstand kann das Tränkebachzentrum viel besser führen als eine Gesellschaft." Keiner wolle die Tränke verkaufen. "Wir sind doch froh, dass wir das Vereinsheim haben." Derzeit läuft der Betrieb an der Bonner Straße normal weiter. Auch die Gaststätte ist verpachtet und geöffnet.
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