Solingen: Einbruch, Auto-Klau und Schlägereien
VON BASTIAN GLUMM - zuletzt aktualisiert: 28.02.2008Solingen (RPO). Ziemlich eng wurde es auf der Anklagebank des Jugendschöffengerichts. Fünf Angeklagte brachten drei Rechtsanwälte mit und sorgten für Platzprobleme. Drei der Männer (18, 19 und 20) sollen im März 2006 mit einem gesondert verfolgten Solinger in einen Gebrauchtwagenhandel eingebrochen sein.
Dort sollen sie nicht nur Navigationssysteme, Bildschirme und DVD-Player gestohlen haben; zwei Autoschlüssel ließen die Gauner ebenfalls mitgehen, um zwei der ausgestellten Fahrzeuge zu entwenden.
Dabei schien es für die Angeklagten keine Rolle gespielt zu haben, dass die beiden Fahrer – einer war 16 – keinen Führerschein hatten. Dieser schaffte es, das gestohlene Fahrzeug zum Treffpunkt zu chauffieren. Sein drei Jahre älterer Komplize kam nicht weit. Schon auf der Lützowstraße steuerte er das geklaute Vehikel in ein geparktes Fahrzeug und verletzte sich dabei.
Um das heil gebliebene Auto eine Weile ungestört nutzen zu können, sollen die Diebe Kennzeichen von einem weiteren Pkw abgeschraubt und am geklauten Wagen angebracht haben. Der Autodiebstahl brachte den Jungs zudem Ärger mit dem bestohlenen Händler ein. Dieser soll auf die Angeklagten und ihre Angehörigen massiv Druck ausgeübt haben. So soll er von jedem der Täter 10 000 Euro Schadenersatz gefordert und bei einem Gespräch als Druckmittel eine Schusswaffe gezeigt haben.
Aufgrund einer guten Sozialprognose kamen der 18-Jährige und sein ein Jahr älterer Mittäter mit einem blauen Auge davon. Gegen beide wurde eine zweijährige Bewährungszeit verhängt. Ein paar Kerben mehr auf dem Holz hatte der Dritte (20). Der Arbeitslose soll beim Bruch in den Autohandel Schmiere gestanden haben. In Düsseldorf soll er zudem einen Mann verprügelt und außerdem bei einer Schlägerei und Sachbeschädigung an einer Gaststätte in Wald mitgemischt haben.
Mit dabei waren jeweils die beiden übrigen Angeklagten (20 und 21). Das Gericht war von der Schuld des Bewährungsversagers überzeugt und verurteilte ihn zu einer Jugendeinheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Verfahren gegen einen 21-Jährigen wurde abgetrennt. Ein weiterer Angeklagter bekam sechs Monate auf Bewährung.
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