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Solingen: Fast täglich missbraucht

VON ANNEMARIE KISTER-PREUSS - zuletzt aktualisiert: 03.03.2010

Solingen (RPO). Ein 47-Jähriger hat vor Gericht gestanden, seine Stieftochter jahrelang vergewaltigt zu haben.

Info

Paragraph 176 a

Im Strafgesetzbuch beschreibt der Paragraph 176a den Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Auf jede einzelne der Taten, die der Angeklagte zugegeben hat, steht eine Freiheitsstrafe von mindestenszwei Jahren. Bei mehreren Taten wird eine Gesamtstrafe gebildet.

Dass es immer wieder Menschen gibt, die Kinder missbrauchen, mit dieser traurigen Tatsache müssen sich die Richter der Vierten Strafkammer beim Landgericht Wuppertal nahezu täglich beschäftigen. Doch auch für sie gibt es Fälle, die über die Vorstellungskraft hinauszugehen scheinen. Mit so einem Fall muss sich die Kammer seit gestern beschäftigen. 46 Mal soll ein 47-Jähriger laut Anklage seine Stieftochter missbraucht haben. All das geschah in dem Wissen, dass das Kind, das der Angeklagte mit Schlägen gefügig machte und dann vergewaltigte, bereits als ganz kleines Mädchen vom leiblichen Vater missbraucht worden war. Der Angeklagte verging sich zum ersten Mal an der Tochter seiner Frau, als das Kind elf Jahre alt war. Zehn Jahre dauerte das Martyrium, manchmal wurde auch die gleichaltrige Freundin der heute 21-Jährigen zum Opfer, als der Angeklagte die Mädchen Szenen aus Pornofilmen "nachspielen" ließ.

Der Angeklagte, auch das ist ungewöhnlich an dem Fall, gibt all diese grausamen Taten zu, räumt ein, dass es viel mehr Fälle gewesen sind, als die Anklage ausweist. Seinem Geständnis hat er nach Ansicht seines Verteidigers Jochen Ohliger zu verdanken, dass er trotz der zu erwartenden Strafe nicht in Untersuchungshaft sitzt. Die Strafe, so der Vorsitzende Richter Ulrich Krege, wird lang werden, wenngleich das Geständnis dafür sorgt, dass sie um ein Drittel reduziert wird. "Wenn ein Angeklagter den Opfern erspart, durch eine Aussage vor Gericht die Erniedrigungen erneut durchleben zu müssen, ist das ein gewaltiger Strafmilderungsgrund", erklärte der Vorsitzende. Der Angeklagte hatte die Mutter des Opfers in einer Spielhalle kennen gelernt, wo sie als Aufsicht arbeitete. Man zog zusammen, heiratete und bekam im Jahr 2000 eine gemeinsame Tochter. In diesem Jahr haben vermutlich auch die Übergriffe auf die Stieftochter begonnen, die erst im vergangenen Jahr ein Ende fanden. Selbst als das Opfer in eine eigene Wohnung zog, stellte der Stiefvater dem jungen Mädchen nach, vergewaltigte, schlug und bedrohte es.

Der Angeklagte selbst gab gestern an, in einer intakten Familie mit drei Schwestern aufgewachsen zu sein. Die Schule habe er bis Klasse 9 besucht, die Lehre endete mit der Gesellenprüfung, bis 2009 habe er immer gearbeitet.

Lange Haftstrafe droht

Warum der verheiratete Mann mit dem scheinbar gradlinigen Lebensweg sich mehr als zehn Jahre an Kindern vergangenen hat, dafür gab es gestern keine Erklärung. Verurteilt werden kann er nur für jene Fälle, die von den Opfern oder ihm selbst konkret mit Zeit und Ort benannt werden können. Doch selbst die reichen, um ihn jahrelang hinter Gitter zu bringen.

Fortsetzung Montag, 8. März, 9.15 Uhr, Landgericht Wuppertal.

Quelle: RP

 
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