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Solingen: Handwerker wegen Tod eines Jungen verurteilt

VON MARTIN OBERPRILLER - zuletzt aktualisiert: 10.03.2010

Solingen (RPO). Wie an einer Kette hatten sich an diesem schicksalhaften Wintertag vor vier Jahren unglückliche Fehlern und Umstände aneinandergereiht. Damals, im Januar 2006, war ein erst 13-jähriger Junge in der elterlichen Wohnung in Höhscheid ums Leben gekommen, als er beim Baden das hochgiftige Gas Kohlenmonoxid eingeatmet hatte, das aus einer so genannten Gastherme entwichen war.

Ein schrecklicher Schlag für die Familie, der nun gestern vor der 8. kleinen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts – wenigstens juristisch – einen Abschluss fand. Nachdem bereits im Frühjahr 2008 ein Installateur sowie der zuständige Schornsteinfeger vom Amtsgericht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, weil sie beim Einbau und der Abnahme der Therme fahrlässig gehandelt hatten, verwarf die nächst höhere Instanz gestern die Berufung des Handwerkers und bestätigte so den ersten Richterspruch.

Im Gegensatz zu dem Schorsteinfeger, der seine Strafe von neun Monaten auf Bewährung akzeptiert hatte, war der Installateur vors Landgericht gezogen, um den Makel einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe loszuwerden. Er hatte im Jahr 2004, also zwei Jahre vor der schrecklichen Katastrophe, im Badezimmer der Familie besagte Gastherme eingesetzt und angeschlossen. Dabei übersah der Mann aber – wie später auch der Schorsteinfeger bei der Abnahme –, dass die neue Therme nicht mehr zum Abgasrohr und zum Schorstein passte.

Und so war es wohl schließlich nur eine Frage der Zeit, ehe etwas passierte – zumal zu allem Unglück irgendwann einmal ein Vormieter der Wohnung einen Belüftungsschlitz mit Tapete überklebt hatte. Der 13-jährige Schüler besaß jedenfalls nicht den Hauch einer Chance, als das Kohlenmonoxid am Tag der Katastrophe, an dem auch noch ungünstige Wetterbedingungen herrschten, austrat. Das Tückische an diesem Gas ist nämlich, dass es geruchslos ist. Der Junge merkte also nicht, wie sich das Gas im Badezimmer ausbreitete.

Nach dem Unglück hatte sogar das Landeskriminalamt in dem Fall ermittelt. Tatsächlich unterliefen den beiden Verurteilten in einem bestimmten Augenblick unbewusst Fehler, die sie natürlich vermieden hätten, hätten sie sie nur bemerkt. Fehler gleichwohl, die mit dem Tod des 13-Jährigen eine entsetzliche Folge zeitigten.

Quelle: RP

 
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