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Solingen: Job weg wegen Schweinegrippe-SMS

VON MARTIN OBERPRILLER - zuletzt aktualisiert: 27.11.2009

Solingen (RPO). Ein Solinger Dachdecker ist von seinem Arbeitgeber gekündigt worden, nachdem er fälschlich im Scherz behauptet hatte, er habe die Schweinegrippe - und sich dann trotzdem dem Betrieb näherte. Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht.

Die Schweinegrippe, man liest es beinahe täglich, ist eine tückische Krankheit. Fieber, Husten, Schnupfen – wer sich den Virus eingefangen hat, ist nicht zu beneiden. Und so muss es auch nicht wundern, dass der Solinger Dachdecker an diesem vermaledeiten Morgen im Oktober einfach nur noch froh war. Tagelang hatte der Mann schon flach gelegen, ehe er seinen Arzt aufgesucht hatte, um am Ende die Diagnose zu bekommen: keine Schweinegrippe, ein ganz normaler Infekt! Ein paar Tage Bettruhe, und die Sache wäre ausgestanden.

Ist sie aber nicht, was wieder erklärt, weshalb sich das Solinger Arbeitsgericht gestern mit der Krankenakte des Mannes herumschlagen musste. Denn als der Handwerker die seuchentechnische Entwarnung bekommen hatte, da ging es ihm mit einem Schlag gleich wieder so gut, dass er auch seinen Humor zurückfand – oder wenigstens das, was er dafür hält.

SMS-Scherz führte zur Kündigung

Jedenfalls, per SMS sowie wider bessere Kenntnis ließ er die lieben Kollegen im Betrieb damals wissen: "Ich habe die Schweinegrippe." An der er, wie gesagt, gar nicht laborierte. Aber dafür hat er nun ein anderes Problem! Der Arbeitgeber des Dachdeckers verstand nämlich überhaupt keinen Spaß, und nachdem sich der seit zwölf Jahren in der Firma beschäftigte Mitarbeiter auch noch dem Betrieb, obwohl wegen des Infekts doch krankgeschrieben, näherte, gab's . . . die Kündigung!

Jetzt wäre spätestens an dieser Stelle sicherlich die Frage erlaubt, ob sich nicht der Chef des Mannes seinerseits irgendwo die Schweine-Influenza eingefangen hat. Denn sowohl die zuständige Richterin sah in dem Späßchen des Dachdeckers "keinen Kündigungsgrund", als auch der Anwalt des Handwerkers, Rechtsanwalt Peter Weiner, der erklärte, derbe Scherze wie der in Rede stehende seien nun mal "am Bau nichts ungewöhnliches".

Was sicher richtig ist, zumal sich über Geschmack so lange streiten lässt, wie sich dieses Verfahren wohl noch in die Länge ziehen wird. Denn nachdem der Kläger gestern vor Gericht zunächst ganz gute Karten zu haben schien, zog der juristische Beistand der Firma, Anwalt Uli Kalkum, ein Papier aus der Aktentasche, auf dem der Entlassene noch nach Einreichen der Klage schriftlich versichert hatte, er sehe von weiteren Ansprüchen ab.

Ein klassisches Eigentor des Mandanten, von dem Rechtsanwalt Weiner erst gestern erfuhr. Und das einen neuen Gütetermin nötig macht, zu dem der Dachdecker diesmal auch persönlich erscheinen soll. Bleibt nur zu hoffen, dass er bis dato gesund bleibt. Denn Uli Kalkum hatte gestern so einen Verdacht. Da der Dachdecker seinen Anwalt nicht über seine Verzichtserklärung unterrichtet hatte, fürchtete Kalkum, der Mann könne inzwischen doch die Schweinegrippe haben: "Und zwar eine ziemlich schwere Form."

Quelle: RP

 
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