Solingen Lebenshilfe: kein Urteil

Solingen · Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Entscheidung darüber, ob die Lebenshilfe Werkstatt für Behinderte ein Tendenzbetrieb ist oder nicht – ob der wirtschaftliche oder aber der caritative Zweck überwiegt –, vertagt. "Der Verkündungstermin wurde aufgehoben, es sind noch zusätzliche Beratungen mit ehrenamtlichen Richtern notwendig", erklärte der Sprecher des Landesarbeitsgerichtes, Dr. Michael Gotthardt, auf Anfrage unserer Zeitung. Ein neuer Entscheidungstermin, der eigentlich für den gestrigen Mittwoch vorgesehen war, steht noch aus.

2011 hatte das Solinger Arbeitsgericht entschieden, die Lebenshilfe und die Werkstatt für Behinderte seien kein Tendenzbetrieb. Von daher wäre ein vom Betriebsrat geforderter Wirtschaftsausschuss zulässig. Überwiegt dagegen der caritative Zweck, wäre er nicht zulässig. Das ist die Position der Geschäftsführung. "Es bleibt spannend", erklärte gestern Lebenshilfe-Geschäftsführer Andreas Engeln.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort