Solingen: Lebenslang für Bossi-Mandant
VON MARTIN OBERPRILLER - zuletzt aktualisiert: 29.10.2007 - 14:45Solingen (RPO). Yakup S. muss lebenslang hinter Gitter, weil er nach Ansicht des Landgerichts im März seine Freundin ermordet hat. Der einstige Star-Anwalt Bossi sorgte am letzten Prozesstag für einen Eklat, weil er unter Protest den Saal verließ.
Als das Urteil fiel, war Rolf Bossi schon seit Stunden nicht mehr anwesend. Und vielleicht war das auch gut so, denn der Spruch der Richter im Mordverfahren gegen den Solinger Yakup S. kam einer Ohrfeige für den renommierten Rechtsanwalt gleich: lebenslang! Frühestens in 15 Jahren wird sich für den 45-jährigen Delinquenten wieder das Tor zur Freiheit öffnen.
Die Schwurgerichtskammer des Wuppertaler Landgerichts sah es gestern als erwiesen an, dass der Mann mit türkischen Wurzeln am 21. März seiner arg- und wehrlosen Freundin aufgelauert hatte, um der Mutter von zweien seiner Kinder auf der Hacketäuer Straße „heimtückisch“ in den Kopf zu schießen. Allein das Mordmerkmal niederer Beweggründe verneinte die Kammer. Bossi und der Pflichtverteidiger Stefan Rösner hatten dagegen eine Tat im Affekt unterstellt und darum eine Verurteilung lediglich wegen Totschlages gefordert.
Revision möglich
Der Verurteilte und seine Verteidigung haben die Möglichkeit, gegen das Urteil lebenslang das Rechtsmittel der Revision einzulegen. Ein entsprechender Antrag muss binnen einer Woche gestellt werden, die Begründung hat innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erfolgen.
Doch abseits aller juristischen Wertungen wird es wohl auf ewig Bossis Geheimnis bleiben, wem seine theatralischen Auftritte vor Gericht eigentlich nutzen sollten – seinem Mandanten gewiss am wenigsten. Am letzten Verhandlungstag im Prozess gegen Yakup S. war es jedenfalls wieder einmal so weit. Nachdem die Kammer drei nachträgliche Beweisanträge des 84-jährigen Müncheners verworfen hatte, verließ Bossi noch vor den Plädoyers und „unter Protest“ den Saal. Im Hinausgehen kündigte er an, in diesem Verfahren „nur noch eine Revision begründen“ zu wollen.
Damit ist ein Verfahren vorläufig zu Ende, das neben dem Schuldspruch vor allem eine Gewissheit brachte: Zum Schluss bleiben viele quälende Fragen offen. „Das Opfer war die Liebe seines Lebens“, schätzte Rolf Bossi während einer Pause und im Gespräch mit unserer Zeitung die Beziehung zwischen Yakup S. und seinem späteren Mordopfer ein. Aber damit ist noch nicht viel gesagt. Im Gegenteil! Was um alles in der Welt bewegt einen solchen Mann dann nur, gerade diese Frau seines Lebens zu töten?
Fest steht, dass Yakup S. und seine Freundin fast 20 Jahre ein Paar gewesen sind. Und Fakt ist auch, dass die emanzipierte Frau immer mit der Gewissheit zu leben hatte, nicht die einzige im Leben ihres Geliebten zu sein. Denn Yakup S. schaffte es nie, sich ganz zu ihr zu bekennen. Seine arrangierte Ehe mit einer anderen Frau führte er weiter.
Nun mag der zeitweilige wirtschaftliche Erfolg der beiden die inneren Spannungen der unglücklichen Dreiecksbeziehung überdeckt haben. Doch die Probleme waren damit nicht gelöst, sondern schlugen mit voller Wucht durch, als die Firma von Täter und Opfer 2006 zusammenbrach. Und jetzt setzte sich bei der 41-jährigen Freundin wohl langsam die Erkenntnis durch, dass Liebe auf Dauer nie zu teilen ist.
Jedenfalls rückte die Frau Schritt für Schritt von ihrem Geliebten ab – und wollte am Ende nur noch eines: die Trennung von ihm. Eine Trennung, zu der Yakup S. so wenig in der Lage war, wie er es früher geschafft hätte, seine Ehe zu beenden. „Zum Schluss gab die Eifersucht den Ausschlag“, resümierte der Vorsitzende Richter plausibel – und klang dabei nach fünf Verhandlungstagen ein wenig ratlos. Lebenslang – das ist das Urteil, das am Ende eines Verfahrens steht, bei dem am Rande zu hören war, der Angeklagte selbst sei nach seiner Inhaftierung massiv bedroht worden.
Aber mit dem Schuldspruch ist die Tragödie nicht vorbei. Nach den Schüssen an diesem März-Morgen ist eine junge Frau tot, zwei kleine Kinder haben ihre Mutter verloren. Yakup S., der nach der Urteilsverkündung zum ersten Mal Gefühle zeigte und sein Gesicht hinter den Händen verbarg, muss mit der Tat leben, für die nur er allein die Schuld trägt – und das lebenslang.
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