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Solingen: Mit dilettantischer Vollmacht Geld abgeholt

VON ANNEMARIE KISTER-PREUSS - zuletzt aktualisiert: 30.07.2010

Solingen (RPO). Manchmal sind es nicht die Taten selbst, die in einem Gerichtsverfahren für Erstaunen sorgen, sondern die Umstände. So auch bei der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht, in der sich ein 16-Jähriger wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten musste und dafür mit 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verwarnt wurde, war das der Fall.

Verstehen konnte niemand, wie es dem Angeklagten zusammen mit einem Freund und einem erst 13-jährigen Jungen gelungen war, mit Hilfe einer dilettantischen Fälschung in einer Bankfiliale 347 Euro von einem fremden Konto abzuheben. Der Freund des Angeklagten fand ein Portemonnaie ohne Geld, dafür aber unter anderem mit einer Geldkarte der Sparkasse. Nachdem er mit dem Angeklagten zusammen mit Hilfe der Karte den Kontostand überprüft hatte – er belief sich auf 360 Euro – wurde eine Vollmacht verfasst, die nur so von Rechtschreibfehlern wimmelte.

Mit diesem Schreiben ermächtigte angeblich der Kontoinhaber einen 13-Jährigen, das Geld für ihn abzuholen, weil er selbst im Krankenhaus lag. Den Jungen hatten der Angeklagte und sein bereits in einem anderen Verfahren verurteilter Freund mit Bedacht für die Mission ausgesucht, weil er noch nicht strafmündig ist. Auch mit eventuellem Misstrauen seitens der Bank rechneten die beiden Täter und schrieben vorsorglich eine ihrer Handynummern für mögliche Rückfragen auf die Vollmacht. Der Mann bei der Bank verfügte die Auszahlung an den 13-jährigen Schüler, der für seine Dienst mit 25 Euro entlohnt wurde, während sich die beiden Haupttäter vom Rest Jeans kauften und den gelungenen Coup in einem Fast-Food-Restaurant feierten.

Bank sah ihren Fehler ein

Der 25-Jährige, der das Portemonnaie verloren hatte, bekam das Geld, das von seinem Konto abgehoben wurde, von dem Geldinstitut zurück. Dort hatte man erkannt, dass eine Auszahlung unter solch dubiosen Voraussetzungen nicht hätte erfolgen dürfen. Der Verantwortliche, das mag Kunden beruhigen, ist nach seiner Ausbildung nicht übernommen worden. Seine gestern als Zeugin vor Gericht gehörte Kollegin erklärte: "Ich hätte aufgrund dieser Vollmacht und unter diesen Umständen kein Geld ausgezahlt."

Zwar bekam der Kontoinhaber sein Geld zurück, er hatte dennoch jede Menge Lauferei und auch Kosten. Die Stadt Solingen bestrafte ihn sogar noch mit einem Säumniszuschlag, weil er seinen neuen Personalausweis nicht fristgerecht beantragt hatte.

Quelle: RP

 
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