Solingen: Neues Dach für Altenheime
VON SUSANNE GENATH - zuletzt aktualisiert: 23.06.2010Solingen (RPO). Sozial- und Beteiligungsausschuss haben gestern grünes Licht dafür gegeben, dass die drei städtischen Altenheime in die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt werden.
"Lange hat es gedauert, aber jetzt ist es auf den Weg gebracht." So kommentierte Frank Knoche (Grüne) den Schlussstrich unter das Heckmeck um die drei städtischen Altenheime. Gestern beschlossen Sozial- und Beteiligungsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung, die Altenzentren steuerlich rückwirkend zum 1. Januar 2010 in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) umzuwandeln.
CDU und FDP hatten zuvor ihren Änderungsantrag zur ursprünglichen Beschlussvorlage zurückgezogen und sich dem Antrag von SPD, Grünen und Bürgergemeinschaft für Solingen (BfS) angeschlossen – mit der Ergänzung, dass man damit noch nicht die Aufteilung der Gesellschaftsanteile sowie die Finanzierung des neuen Gerhard-Berting-Hauses festlege. Dies konnte Sozialdezernent Robert Krumbein zusagen.
Städtische Altenheime
Die Stadt Solingen unterhält drei Altenheime mit teilstationären und stationären Angeboten.
Im Eugen-Maurer-Heim in Gräfrath stehen 146 Plätze zur Verfügung.
Im Elisabeth-Roock-Haus, das in Höhscheid an der Wiener Straße als Ersatz für das frühere Heim in Ohligs an der Virchowstraße neu gebaut und im Jahr 2006 eröffnet wurde, ist Platz für 80 Bewohner.
Das Gerhard-Berting-Heim an der Altenhofer Straße in Wald verfügt über 166 Betten - 100 davon in Doppelzimmern.
Ohnehin könne die Verwaltung noch keine abschließende Empfehlung aussprechen, wie mit dem Gerhard-Berting-Haus in Wald konkret zu verfahren sei. Zwar hätten Gutachter drei verschiedene Varianten aufgezeigt, die bislang aber nur modellhaften Charakter hätten. "Ob wir einen Investor brauchen und ein Mietmodell wie beim neuen Elisabeth-Roock-Haus umsetzen, über einen Kredit oder Eigenkapital gehen, steht noch nicht fest", erklärte Krumbein im Theater und Konzerthaus. Dazu habe die Verwaltung erst noch verschiedene Aspekte zu prüfen.
"Wir müssen zwischen der preislichen Ausgestaltung der Pflegeplätze, die für eine gute Auslastung sorgen soll, sowie steuerlichen Aspekten genau abwägen." Die abschließende Entscheidung sollen die neuen Gremien der Altenzentren gGmbH treffen. "Wir werden ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten."
Der gestrige Beschluss, dem der Stadtrat noch zustimmen muss, besagt deshalb zunächst, dass die Gesellschaftsanteile zu 100 Prozent bei der Stadt verbleiben. Will Solingen Steuervorteile ausnutzen, müsste die Stadt das bereits angedachte Mutter-Tochter-Konstrukt mit dem städtischen Klinikum umsetzen. Dann gingen 94 Prozent der Altenheim-Anteile an die Städtische Klinikum Solingen gGmbH, deren Vertreter wiederum an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden wären. Gesellschafter des Klinikums ist zu 100 Prozent die Stadt Solingen.
Insgesamt könnte eine Kooperation der Altenheime mit dem städtischen Klinikum insbesondere bei bewohnerfernen Dienstleistungen der Stadt Einsparungen bis zu 245 000 Euro bringen, hat die Verwaltung ausgerechnet. Bei der zusätzlichen Bildung eines Mutter-Tochter-Verhältnisses, das sich auf die Umsatzsteuer auswirke, könnten zusätzliche 55 000 Euro gespart werden.
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