Solingen: Raubkopierer muss sechs Monate in Haft
zuletzt aktualisiert: 20.05.2008Solingen (RPO). Als Betreiber einer Videothek hätte er es eigentlich besser wissen müssen. Ein 42-Jähriger Solinger wurde gestern vom Wuppertaler Landgericht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Die Kammer bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz, gegen das der einschlägig vorbestrafte Mann Berufung eingelegt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Solinger in 16 Fällen gerade erst veröffentlichte Kinofilme kopiert und im Internet wissentlich und „quasi geschäftsmäßig“ verkauft hatte. Jährlich entstehen der Industrie durch Raubkopierer hohe Schäden.
Quelle: RP
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