Solingen: Reinfall Seniorenwohnung
VON SUSANNE GENATH - zuletzt aktualisiert: 05.10.2006Solingen (RPO). Elisabeth Schwarzer ist extra in neue Räume umgezogen, um gegen die Einschränkungen in höherem Alter gewappnet zu sein. Doch nach dem Einzug an der Wupperstraße musste sie etliche Mängel feststellen.
Als Elisabeth Schwarzer vor einem Jahr in ihre neue Wohnung an der Wupperstraße gezogen ist, hatte sie sich das Ganze anders vorgestellt. „Die Wohnung war als ,seniorengerecht’ angekündigt worden“, berichtete sie gestern im Seniorenbeirat. „Doch im Hausflur gibt es nur einen Lichtschalter auf der anderen Seite, zu dem man im Dunkeln hintapsen muss. Die Duschtasse ist so hoch, dass man mit einem Rollator dort nicht hineinkäme, und der Ausgang zum Balkon ist mit einem Absatz versehen, über den man nicht mit einem Rollstuhl käme.“
Darüber hinaus sollte es laut Prospekt in dem Haus einen Raum für Massagen und einen Internetraum geben. Dieses Angebot fehle. „Wofür ziehe ich extra in eine seniorengerechte Wohnung und zahle dafür eine hohe Miete, wenn sie es nicht ist?“, fragte Schwarzer. Acht bis zehn Euro Miete kosteten die Wohnungen in ihrem Haus pro Quadratmeter. „Prinzipiell fühle ich mich hier wohl, weil ich in meinem alten Umfeld geblieben bin. Aber wie wird es sein, wenn ich nicht mehr so fit bin?“
Neuer Standard
Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. hat einen neuen Standard für „Betreutes Wohnen“ entwickelt.
DIN 77800 stellt Kunden, Bauträgern und Dienstleistungsanbietern einen einheitlichen Qualitätsmaßstab zur Verfügung. Sie dient damit als Alternative zu der Vielzahl regionaler und lokaler Regelungen, die häufig nicht miteinander vergleichbar sind.
Nicht bauliche Anforderungen bilden den Schwerpunkt, sondern die unter den Begriff „Betreutes Wohnen“ zu fassenden komplexen Dienstleistungen.
Rolf Bilo vom Stadtdienst Soziales bedauerte ihre Erfahrung. „Es gibt leider einige schwarze Schafe bei den altersgerechten Wohnungen“, erklärte er den Beiratsmitgliedern, die im Evangelischen Altencentrum Cronenberger Straße tagten. „Wenn man sich vorher nicht genauestens informiert hat und schon eingezogen ist, kommt man nachher nur noch mit Rückgriff auf das Recht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Hilfe der Verbraucherzentrale aus dem Vertrag wieder raus.“
Daher sei es wichtig, vor dem Einzug das Angebot genau zu prüfen – am besten mit Hilfe der städtischen Wohnberatung. Denn geschützt seien Begriffe wie „Seniorenresidenz“, „seniorengerechte Wohnungen“ oder „altersgerechte Wohnungen“ nicht.
„Allerdings gibt es bereits ein Gütesiegel ,Betreutes Wohnen’ des Landes Nordrhein-Westfalen, das Qualitätskriterien aufgelistet hat“, berichtete Bilo. Diese Kriterien sollten Menschen, die eine neue Wohnung für ihren Ruhestand suchen, mit den angebotenen Leistungen vergleichen. Außerdem habe das Deutsche Institut für Normung in Berlin jetzt einen neuen Standard für Betreutes Wohnen festgelegt. Das mache schwarzen Schafen wahrscheinlich einen Strich durch die Rechnung.
Die Augen vor einem Umzug gut aufzuhalten, empfahl auch Robert Günther. „Zur Not muss man eben wieder ausziehen“, sagte der Vorsitzende des Seniorenbeirates. Dies sei allerdings nicht ganz so einfach, entgegnete Elisabeth Schwarzer. „Man hat schließlich in die neue Wohnung investiert und sich extra neue Möbel – zum Beispiel eine passende Einbauküche – dafür gekauft. Da zieht man nicht gleich wieder um.“
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