Solingen Solinger Terrorverdächtige müssen vor hohes englisches Gericht
Solingen · Gegen zwei vor gut einem Monat wegen Terrorverdachts in England festgenommene deutsche Islamisten gibt es offenbar schwere Vorwürfe. Der Londoner Magistrates Court der City of Westminster, der zur untersten Stufe des britischen Gerichtssystems gehört und nur geringe Strafen verhängen kann, hat das Verfahren gegen Christian E. (28) und Robert B. (23) bei einem Haftprüfungstermin am Mittwochmorgen an den höheren Strafgerichsthof in Old Bailey verwiesen. Dort müssen sich die aus Solingen stammenden Männer vom 26. September an verantworten. Bis dahin bleiben sie in Gewahrsam.
Die deutschen Konvertiten waren am 15. Juli mit einer Fähre nach England eingereist und in der Hafenstadt Dover sofort verhaftet worden. Polizisten hatten in ihrem Gepäck Bombenbauanleitungen und islamistisches Propagandamaterial gefunden. Außerdem beschlagnahmten die Ermittler Speichermedien mit Dateien, die ihnen verdächtig erschienen. Laut britischen Anti-Terror-Gesetz aus dem Jahr 2000 ist es strafbar, Informationen zu sammeln, die anderen bei der Vorbereitung oder Ausführung von Terrorakten voraussichtlich nützlich sein könnten. Anders als in Deutschland ist bereits der Besitz entsprechender Aufzeichnungen illegal und kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.
Auch deutsche Ermittler hatten Islamisten im Blick
Nach Informationen der Nachrichtenagentur dapd war vor allem Christian E. in der deutschen Islamistenszene fest verankert und seit Jahren aktiv. Unter anderem soll er Moderator eines bekannten islamistischen Internetforums gewesen sein. Auch Robert B. war den Angaben zufolge bereits seit längerem im Visier der Ermittler.
Offizielle Angaben, ob deutsche Dienste die englischen Kollegen über ihre Ausreise informierten, liegen nicht vor. Die englischen Sicherheitsbehörden waren von dem Eintreffen der Deutschen in Dover allerdings offenbar nicht überrascht. Eine englische Polizeisprecherin sagte der Nachrichtenagentur dapd, dass die Verhaftung der Männer das Ergebnis einer "von Nachrichtendiensten geführten Operation" war. Es habe in diesem Fall Kontakt mit deutschen Behörden gegeben. Weitere Details nannte sie nicht.
Die Deutschen waren bei dem Haftprüfungstermin am Mittwoch nicht persönlich anwesend. Sie nahmen über eine Video-Standleitung in das Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh an der nur wenige Minuten dauernden Verhandlung teil.