Solingen Tourette-Syndrom: Kündigung war rechtens

Solingen · Enttäuscht war Sebastian Marchand schon, obwohl er und sein Betreuer Hartmut Wieck irgendwie mit dem Urteil gerechnet hatten, das gestern am Solinger Amtsgericht verkündet wurde. Danach war die Kündigung des Vermieters des 27-Jährigen, der am Tourette-Syndrom leidet, rechtmäßig.

Die Kündigung habe sich darauf bezogen, dass der 27-Jährige zwei Monate keine Miete gezahlt hat, erläuterte Richterin Dorothee Puls gestern ihren Urteilsspruch. Dabei habe außer Acht bleiben können, dass der Vermieter dem jungen Mann zuvor wegen Lärmbelästigung gekündigt hatte, die durch sein Tourette-Syndrom mit nicht steuerbaren Tics und Schreien verursacht wurde.

Bereits am 12. Januar war in der Sache vor dem Amtsgericht verhandelt worden. Bei diesem Termin hatte der Anwalt des Vermieters eine Erledigungserklärung vorgelegt, weil Sebastian Marchand die Wohnung wie vom Vermieter gefordert, geräumt hat. Marchand und Wieck hatten die Erklärung und die damit für sie anfallenden Gerichtskosten bei diesem Termin jedoch nicht anerkannt. Doch die Richterin entschied gestern: Der Vermieter hat nichts falsch gemacht, zwei Monate Mietrückstand seien ein klarer Kündigungsgrund. Folglich hat Marchand auch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die rückständige Miete hat er inzwischen auch gezahlt.

Im Moment wohnt der junge Mann, der als Erzieher arbeitet, mit seiner Freundin in einem kleinen Haus zwischen einem Gehörlosenheim und einem Sportplatz. Niemand nimmt dort Anstoß an seinem Verhalten. Doch zum Jahresende wird dieses Haus abgerissen, und die Wohnungssuche geht weiter. Doch Sebastian Marchand hat vermutlich Glück, denn ein Vermieter, der mehrere Häuser besitzt, hat ihm eine neue Wohnung in Aussicht gestellt.

(RP)
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