Solingen: Ulmer Höh: Beamte glaubten an Suizidversuch
VON ANNEMARIE KISTER-PREUSS - zuletzt aktualisiert: 27.01.2012Solingen (RP). Wurde der Häftling von einem anderen Inhaftierten nicht nur vergewaltigt, sondern auch mit einem Messer verletzt? Am Donnerstagvormittag versuchte die 4. Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts diese Frage zu klären.
Es geht um Vorfälle, die sich zwischen Dezember 2004 und Juni 2005 im Jugendhaus der Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt Ulmer Höh ereignet haben sollen. Auf der Anklagebank sitzen ein 27-jähriger Mann aus Velbert und ein 22-Jähriger aus Solingen. Der 27-Jährige soll den Mithäftling nicht nur mehrfach vergewaltigt haben, er soll ihn am Silvesterabend 2004 auch mit einem Messer verletzt haben.
Für die diensthabenden Beamten in jener Silvesternacht stellte sich die Situation anders dar, wie gestern Zeugen betonten. Sie gingen davon aus, dass sich das heute 22-jährige Opfer an diesem Abend umbringen wollte. Er soll die Klinge eines Einwegrasierers benutzt haben, obwohl sie nie gefunden wurde. Man habe sich um die Erstversorgung des Häftlings gekümmert und nicht nach Werkzeugen gesucht, mit denen sich der Häftling verletzt haben könnte.
Gewundert hatte sich offenbar niemand über den vermeintlichen Suizidversuch, denn der Häftling galt als psychisch labil. "Er war auffällig anhänglich und bedurfte der besonderen Betreuung", sagte gestern der damalige stellvertretende Bereichsleiter als Zeuge vor dem Landgericht aus. Der damals erst 17-Jährige habe auf ihn einen "etwas zurückgebliebenen" Eindruck gemacht. Daher habe man auch den als stabil und gereift geltenden 27-jährigen Angeklagten mit auf seine Zelle gelegt.
Stark blutende Wunde am Arm
Gerade dieser Mann ist laut Anklageschrift der Hauptpeiniger des Opfers. "Wir haben ihn bewusst nicht alleine in der Zelle gelassen", sagte der Bereichsleiter. Auch er hat nicht nach einem Tatwerkzeug gesucht, nachdem er um kurz nach Mitternacht am 1. Januar 2005 den Häftling mit einer stark blutenden Wunde am Arm vorfand. Selbst wenn am Fenstergitter eine Schlinge gehangen hätte, wäre ihm das nicht aufgefallen, sagte der 50-Jährige aus.
Der ältere der beiden Angeklagten sei nach dem Vorfall in der Silvesternacht "leichenblass" gewesen, erklärte ein Justizbeamter gestern. Er habe erklärt, er könne kein Blut sehen. Nachdem die Beamten den 17-Jährigen mit den Schnittverletzungen am Arm gefunden hatten, wurde dieser zunächst ärztlich notversorgt und dann in eine Klinik gebracht. Später kam er in die Psychiatrie nach Viersen-Süchteln, bevor er zur Ulmer Höh zurückkehrte.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt. Dann wird erneut das Opfer gehört, unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
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