Solinger Salafisten-Prozess Urteil gefallen: ein Jahr auf Bewährung

Solingen · Nach den Angriffen islamischer Extremisten auf Polizisten am Maifeiertag 2012 in Solingen ist am Mittwoch der erste Prozess zu Ende gegangen. Der 26-jährige in Afghanistan geborene Deutsche wurde vom Amtsgericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Auftakt zum Salafisten-Prozess in Solingen
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Auftakt zum Salafisten-Prozess in Solingen

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Ihm wurde vorgeworfen, einen Polizisten angesprungen und geschlagen zu haben. Vor Gericht gab er die Vorwürfe teilweise zu, bei dem Angriff wurde er auch selbst verletzt. Am Nachmittag wurde er wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und vier Monate ohne Bewährung gefordert und kündigte Berufung an.

Der Angeklagte sagte in seiner Aussage, dass er sich aus der Szene gelöst habe. Der 26-Jährige stammt aus Hamburg, wo er zu inzwischen geschlossenen al-Quads-Moschee gehört hat. Sei Bruder sitzt seit mehreren Jahren wegen Terrorismus im Grenzgebiet von Afghanistan im Gefängnis, gegen den Angeklagten wurde 2010/2011 eine Ausreisesperre verhängt. Zuletzt war er bei seinem Schwager im Maintal zu Besuch, wo er angeblich geläutert wurde.

Das Gericht hatte 17 Zeugen, überwiegend Polizisten, geladen. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal im Zusammenhang mit den Angriffen vom 1. Mai inzwischen 27 Anklagen erhoben. Zugelassen hat das Amtsgericht bislang zehn Anklagen.

Salafisten aus ganz Deutschland hatten am 1. Mai 2012 Polizeibeamte mit Steinen beworfen, nachdem sie zuvor von Mitgliedern der rechtsradikalen Partei Pro NRW mit Mohammed-Karikaturen provoziert worden waren. Mehrere Menschen wurden damals verletzt, es gab dutzende Festnahmen. Am ersten Prozesstag klang an, dass die Polizei ein provozierendes Video vom Rapper Denis Cuspert kannte, der Salafisten aufrief, nach Solingen zu kommen.

Die Demo war trotzdem genehmigt worden: Noch am Vorabend des 1. Mai hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass Pro NRW die umstrittenen Karikaturen zeigen darf und somit einen Widerspruch des NRW-Innenministeriums abschlägig beschieden.

(or/irz/dpa/csi/rl)
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