Solingen Vergewaltigung: Zwei Jahre auf Bewährung

Solingen · Ein weinseliger Spieleabend zu zweit nahm im Juli 2011 einen unheilvollen Verlauf: Gestern wurde ein 34-Jähriger vor dem Solinger Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem schloss der Solinger mit seinem Opfer einen Vergleich, der ihn zur Zahlung von 2400 Euro Schmerzensgeld verpflichtet.

Die Summe wird der Angeklagte in Raten bezahlen. Der Mann und sein späteres Opfer kannten sich bereits seit Längerem. Sie hatten sich am 15. Juli des vergangenen Jahres in der Wohnung des 34-Jährigen verabredet. Dort sahen sie fern, spielten und tranken nach Aussage des Angeklagten etwa drei Flaschen Wein zusammen. Dann soll der Mann zudringlich geworden sein und die Frau später gewürgt haben. Ihrer eindringlichen Bitte, sie loszulassen, soll der Angeklagte erst nach einer Viertelstunde nachgekommen sein. Die Frau ist in psychologischer Behandlung.

Der Angeklagte gab vor Gericht an, die Frau habe seine Annäherungsversuche zunächst erwidert. In seiner ersten Stellungnahme vor Gericht sagte der Angeklagte, er habe die Frau sofort losgelassen, nachdem sie zu weinen begonnen habe.

Später revidierte er diese Aussage und gab zu, auf ihre Abwehrversuche lange nicht eingegangen zu sein. Den weiteren Verlauf bedaure er, beteuerte der Mann. Nachdem er von ihr abgelassen habe, sei sie schnell nach Hause gefahren, sagte der Angeklagte weiter. Am nächsten Tag habe er sich per SMS bei seinem Opfer entschuldigt.

Weitere Versuche der Kontaktaufnahme seien daran gescheitert, dass die Frau ihre Telefonnummer geändert und ihr Nutzerkonto bei Facebook gelöscht habe. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich in der Bewertung des Vorfalls einig. Es handle sich um einen minder schweren Fall der Vergewaltigung. Der Angeklagte war zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

(ied)
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