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Solingen: Wodka, Gras und ein böser Blick

zuletzt aktualisiert: 09.10.2008

Solingen (RPO). Einmal böse gucken, das reichte vergangenes Jahr im Juli auf der Düsseldorfer Kirmes, um den 19-jährigen Auszubildenden so einzuschüchtern, dass er sein Portemonnaie zwar noch festhielt, dann aber die beiden Fünf-Euro-Scheine kampflos an den Gleichaltrigen abgab.

Der stand deswegen gestern vor dem Jugendschöffengericht, das von Strafe absah, eine Verwarnung aussprach und einen Freizeitarrest verhängte. Außerdem muss er 400 Euro in Raten an den Weißen Ring zahlen.

Der Angeklagte und sein Freund waren bei dem Kirmesbesuch zunächst auf zwei weitere Jugendliche getroffen, mit denen erst einmal zwei Flaschen Wodka geleert wurden. Auf der Kirmes angekommen, wollte die Vierergruppe von drei Jugendlichen, zu denen auch die späteren Opfer gehörten, erst einmal „was zu rauchen“. Die drei Düsseldorfer Jungs wiesen die Vermutung, sie könnten Gras dabei haben, weit von sich, und da nahm der Freund des Angeklagten einem der Jugendlichen erst mal das Portemonnaie - Inhalt ein Euro - ab.

Trotz der mageren Beute von einem Euro fühlte sich der Angeklagte animiert. „Es war eine bescheuerte Idee, wie man schnell an Geld kommt, ich wollte mal ausprobieren, wie das geht“, gab der Angeklagte gestern vor Gericht zu und entschuldigte sich bei seinem Opfer, das vor Gericht als Zeuge aussagte.

Von falschen Leuten fernhalten

Vorher und auch seit dem jetzt 15 Monate zurückliegenden Vorfall ist der junge Mann, der inzwischen eine Ausbildung macht und sich nach dem Tod des Vaters um seine jüngeren Geschwister kümmert, nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Dennoch machte ihm sein Rechtsanwalt klar, dass ein Erwachsener für die gleiche Straftat mit einem Jahr Haft rechnen muss.

Der Vorsitzende Richter appellierte an den Angeklagten, sich in Zukunft nicht mehr mit den falschen Leuten zu umgeben. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sieht in dem Raub auf der Kirmes das Macho-Gehabe der Jugendlichen gegenüber Gleichaltrigen an erster Stelle, schließlich sei der „Reingewinn“ bei den Taten mit sechs Euro überaus gering gewesen.

Quelle: RP

 
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