Solingen Wupperfloßfahrt ohne Alkohol und Musik

Solingen · Dr. Klaus Kirschey kann die Entscheidung des Petitionsausschuss nicht ganz nachvollziehen. Der Organisator der Wupperfloßfahrt hatte den Ausschuss angerufen, weil er ein Aus für die seit 27 Jahren stattfindende Veranstaltung aus Gründen des Umweltschutzes nicht nachvollziehen kann. Doch auch der Ausschuss entschied gestern: Die Floßfahrt zwischen Solingen und Opladen ist nicht genehmigungsfähig, weil sie durch schützenswerte Natur führt.

 Zwischen Leichlingen und Opladen darf gefahren werden.

Zwischen Leichlingen und Opladen darf gefahren werden.

Foto: rm (Archiv)

"Der Ausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Unterwasservegetation in der Wupper in den vergangenen Jahren verschlechtert hat", heißt es in der schriftlichen Ausführung zur Entscheidung des Ausschusses. Gleichwohl verkennt man in Düsseldorf nicht, dass es sich bei der Wupperfloßfahrt um eine Traditionsveranstaltung handelt. Daher könne man sich die Tour in stark veränderter Form vorstellen, und zwar nur noch zwischen Leichlingen und Opladen sowie mit einem strengen Alkohol- und Musikverbot auf den Flößen.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund der bedauerlichen Ereignisse bei der Duisburger Loveparade bedürfe es außerdem eindeutig eines Veranstalters. Nur dieser könne sicherstellen, dass die Auflagen der Genehmigungsbehörden erfüllt werden. Aber auch die Kommunen sind zur Mitwirkung aufgefordert. Dr. Klaus Kirschey und seine Mitstreiter werden jetzt überlegen, ob sie angesichts der strengen Auflagen noch an der Floßfahrt interessiert sind. "

Die schönsten Bereiche dürfen jetzt nicht mehr befahren werden, die Veranstaltung wäre nach zwei Stunden vorbei, und ob sich dafür der Aufwand lohnt, müssen wir überlegen", sagte er gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Ansonsten ist Kirschey zuversichtlich, dass die nächsten beiden Jahre ergeben werden, dass die Wuppervegetation keineswegs durch die Floßfahrten geschädigt wurde. "Es wird sich zeigen, dass 15 000 Flöße, die die Wupper in 27 Jahren befuhren, keinen dauerhaften Schaden angerichtet haben.

(RP)
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