Wermelskirchen: Arbeitsamt auf Hausbesuch
VON GUNDHILD TILLMANNS - zuletzt aktualisiert: 19.02.2007Wermelskirchen (RPO). Wer Hartz IV missbräuchlich bezieht, der muss auch mit dem Auftauchen von Außendienstmitarbeitern vom Arbeitsamt rechnen. 15 Wermelskirchener hatten schon Überraschungsbesuche.
„Wieso kommen die vom Arbeitsamt erst nach vier Jahren darauf, dass ich ohne Strom lebe?“, wundert sich Farhad Vakili. Denn erst jetzt sind dem Wermelskirchener die Bezüge des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) gesperrt worden. Dies geschah mit der Begründung, in einer Wohnung ohne Strom könne er sich nicht wirklich aufhalten, er missbrauche das Wohngeld wahrscheinlich. Überraschenden Besuch von den Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit bekam Farhad Vakili dieser Tage nicht nur in seiner Wohnung, sondern auch bei seinem Vater, wo er sich öfter aufhält: „Ich gebe zu, dass es ungewöhnlich ist, vier Jahre ohne Strom zu leben“, räumt er ein. Deshalb habe er auch öfter bei seinem Vater übernachtet. „Ich bringe die Angelegenheit jetzt aber in Ordnung und melde den Strom an, damit ich wieder Hartz IV bekomme“, beteuert der 51-Jährige. Er hoffe aber auch, wieder Arbeit zu finden. „Ich lebe schon 22 Jahre in Deutschland und habe viele Jobs gehabt“, berichtet der gebürtige Iraner.
Kein Geld mehr
Die Agentur für Arbeit kann bei Leistungsmissbrauch oder sogar Betrug den Bezug von Hartz IV bzw. ALG II sofort sperren. Sie kann auch statt Geld nur noch Lebensmittelgutscheine ausgeben. Dieses „wohl wirksamste Sanktionsmittel“ werde oft eingesetzt, wenn ein Familienvater das Geld vorwiegend für Suchtmittel ausgebe, heißt es von der Agentur für Arbeit.
In Zukunft noch mehr Besuche
Solche Überraschungsbesuche, wie sie Farhad Vakili, bekommen hat, wird es in Zukunft aber noch öfter für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II geben: Das kündigt Rita Thelen von der Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach an. Sie dürfe zum „Fall Vakili“ zwar keine personenbezogenen Auskünfte geben, da es ein schwebende Verfahren sei. Tatsächlich habe es aber erst sehr spät Indizien dafür gegeben, dass der Mann seine gemeldete Wohnadresse nicht oder nur sporadisch nutze. „Es sind jetzt erst Zweifel aufgekommen, denen unser Außendienst dann aber sofort nachgegangen ist“, so Rita Thelen. Denn erstens gehe die Agentur für Arbeit nur begründeten Hinweisen nach, die aber vorher noch nicht vorgelegen hätten. Zum anderen verfüge sie erst seit August 2006 über den gesetzlichen Rahmen, einen möglichen Leistungsmissbrauch nachzuweisen und effektiv zu ahnden. Deshalb seien die seither eingeführten Außendienstmitarbeiter meistens zu zweit regelmäßig zu Hausbesuchen überall auf Wermelskirchener Stadtgebiet unterwegs. „Wir haben in Wermelskirchen etwa 11 000 Bedarfsgemeinschaften, die Arbeitslosengeld II beziehen. Bei 15 Bedarfsgemeinschaften sind schon Hausbesuche erforderlich geworden“, bilanziert Rita Thelen. Dabei seien die Mitarbeiter Hinweisen nachgegangen, dass etwas mit der Wohnsitzmeldung nicht stimme oder in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt oder einer Nebenbeschäftigung nachgegangen werde. Manchmal gehe es auch darum zu ermitteln, ob ein gemeldeter Bedarf für die Wohnungserstausstattung tatsächlich vorliege oder nur vorgegeben werde, berichtet Rita Thelen.
Missbrauch im Vorfeld verhindern
Es liege noch keine Auswertung vor, ob die 15 von den Außendienstmitarbeitern besuchten Hartz IV-Bezieher tatsächlich wegen eines Leistungsmissbrauchs zur Verantwortung zu ziehen seien, schränkt Rita Thelen ein und fügt hinzu: „Oft wirkt der Besuch unserer Außendienstmitarbeiter auch als Abschreckung und wir können einen Leistungsmissbrauch dadurch schon im Vorfeld verhindern.“
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