Wermelskirchen: Buchholz-Klage ändert nichts
VON GUNDHILD TILLMANNS - zuletzt aktualisiert: 29.01.2010Wermelskirchen (RPO). Prof. Buchholz hat zwar den Prozess in erster Instanz gewonnen, aber die Chirurgie bleibt geteilt, der neue Chef Dr. Arif Yaksan hat sich gut eingearbeitet. Im Internet stehen über Prof. Buchholz falsche Daten zum Werdegang.
Der arbeitsrechtliche Prozess, den Prof. Jürgen Buchholz wegen seiner Änderungskündigung gegen das Krankenhaus führt, hat keine Auswirkungen auf die Patienten, nicht auf die Kollegen und auch nicht auf die Teilung der Chirurgie: Das betonten gestern Krankenhausgeschäftsführer Christian Madsen und der Ärztliche Direktor, Dr. Volker Launhardt, in einem Gespräch mit der BM. Auch der von Prof. Buchholz zwar in erster Instanz gewonnene Prozess ändere nichts an der sehr gut funktionierenden Teilung der Chirurgie, hoben beide hervor.
Auslassungen im Werdegang
Prof. Buchholz werde weiterhin nur für die Unfallchirurgie und Orthopädie zuständig sein. Der neue Chef der Allgemeinen - und Viszeralchirurgie, Dr. Arif Yaksan, werde unbeeinflusst von dem Prozess sein Aufgabengebiet fortführen: "Wir haben schon sehr gute Rückmeldungen über Dr. Yaksans Arbeit, sowohl von den Patienten, als auch von den Kollegen und auch von den niedergelassenen Ärzten", betont Dr. Launhardt und macht noch einmal deutlich: "Die Nichtzuständigkeit von Prof. Buchholz bleibt im täglichen Alltag in der gesamten Allgemeinen und Viszeralchirurgie gewahrt." Das betreffe die Operationen ebenso wie die Notfallambulanz. "Es gibt null Änderungen", hat Dr. Launhardt auch allen Patienten gesagt, die bereits nach Bekanntwerden des Prozessergebnisses besorgt nachgefragt hatten. Und Madsen verdeutlicht: "Beide Chefärzte der Chirurgie haben unterschiedliche Sprechstunden und arbeiten auch räumlich getrennt." Entgegen dieser auch durch den Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates und des Betriebsrates manifestierten Teilung der Chirurgie stehen über Prof. Buchholz aber in mehreren Internetprofilen ganz andere Dinge. Dort ist keine Rede von einer Teilung. Dort heißt es vielmehr, Prof. Buchholz sei bereits seit 1983 Chefarzt der gesamten Chirurgie. Tatsächlich ist er aber erst seit 2001 am Wermelskirchener Krankenhaus angestellt, wie der Geschäftsführer bestätigt. Auch Christian Madsen und Dr. Launhardt haben sich bereits darüber gewundert, dass so wenig über den Werdegang von Prof. Buchholz zu finden ist. Auch seien sie sehr verwundert, dass so wenig über Buchholzens Vorgeschichte generell im Internet zu finden sei. Professor Buchholz von der BM um Stellungnahme angefragt, ließ seinen Dortmunder Rechtsanwalt Dr. Norbert Berger schriftlich antworten: "Prof. Buchholz selbst hat keinerlei Veröffentlichungen im Internet veranlasst oder verfasst."
Die Anwälte des Krankenhauses und der Rechtsbeistand von Prof. Buchholz werden nun ein Gespräch vereinbaren, um sich möglicherweise doch noch außergerichtlich zu einigen: Darauf hofft der Geschäftsführer. Um das von Prof. Buchholz geforderte Honorar werde es dabei gehen, so Madsen.
Schon etwa eine Million Einbußen
Doch Madsen hat auch vor dem Arbeitsgericht in Solingen seine Einschätzung nicht verhehlt, dass er die Negativentwicklung der Chirurgie mit Einbrüchen von bereits bis heute etwa einer Million Euro Prof. Buchholz anlaste. Denn der sperre sich, so Madsen, gegen die Modernisierungs- und Qualitätsoffensive, die in anderen Bereichen des Hauses bereits Erfolge und Zuwächse zu verzeichnen habe.
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