Wermelskirchen: Disziplinarverfahren: Tadel bis zu Entlassung
VON GUNDHILD TILLMANNS - zuletzt aktualisiert: 25.08.2009Wermelskirchen (RPO). Wegen des laufenden Disziplinarverfahrens gegen den Beigeordneten Jürgen Graef machte Bürgermeister Eric Weik gestern keine Angaben über eine mögliche Beurlaubung Graefs vom Dienst. Weik hatte das Disziplinarverfahren gegen den Beigeordneten wegen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Graefs Tätigkeit als Leiter der Bauverwaltung einleiten lassen. Die Obere Bauaufsichtsbehörde des Kreises hatte insgesamt 20 Fälle geprüft, etliche für eindeutig rechtswidrig befunden. Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten, als Graef für ein privates Bauvorhaben als Bauleiter gemeldet wurde, dessen Baugenehmigung er zudem mutmaßlich rechtswidrig erteilt haben soll. Die Fälle werden nun auch strafrechtlich überprüft.
Was wussten die Politiker?
Doch was wussten die Kommunalpolitiker über die Unregelmäßigkeiten, die dem Beigeordneten Jürgen Graef jetzt im Disziplinarverfahren vorgeworfen werden? Diese Frage stellte die BM gestern auch SPD und CDU, mit deren Stimmen gegen den Widerstand von allen anderen Fraktionen der Dezernent am 23. März im Stadtrat für acht Jahre wiedergewählt worden ist. Für die CDU erklärte Fraktionsvorsitzender Klaus Seeger, er werde keine Fragen beantworten, da das Disziplinarverfahren nichtöffentlich und streng vertraulich sei. (Büfo)-Fraktionsvorsitzender Friedel Burghoff sagte für das Bündnis: Das Disziplinarverfahren sei am 29. Juni im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vom Bürgermeister angekündigt worden. Es sei aber allen Fraktionen weit vor Graefs Wiederwahl bekannt gewesen, dass es große Beanstandungen an der Arbeit des Beigeordneten gegeben habe. Der öffentliche Brief des Bürgermeisters habe dies dann im Dezember noch vor der Wiederwahl Graefs im März eindrücklich dokumentiert. Bernhard Schulte gab anstelle des SPD-Fraktionsvorsitzenden Jochen Bilstein gestern eine Stellungnahme ab. Er und Elfi Schluck hätten in der Ratssitzung am 29. Juni keinerlei Informationen über ein solches Disziplinarverfahren vom Bürgermeister erhalten. Er wisse auch nicht von anderen, die darüber gesprochen hätten, so Schulte. Politisch wolle er zum Disziplinarverfahren nichts sagen: "Aus meiner Sicht hat die Politik damit nichts zu tun", sagte der Jurist Bernhard Schulte und verwies auf BM-Nachfrage auf das Landesdisziplinargesetz.
Konsequenzen des Verfahrens
Darin seien mögliche Konsequenzen eines Disziplinarverfahrens festgelegt: 1.) Verweis (schriftlicher Tadel), 2.) Geldbuße bis zu einem Monatsgehalt, 3.) Kürzung der Dienstbezüge bis zu einem Fünftel auf bis zu drei Jahre, 4.) Zurückstufung im Dienst, 5.) Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Sollte auch ein Strafverfahren gegen Graef eröffnet werden, dann ruhe das Disziplinarverfahren bis zum Ausgang des Strafverfahrens. Es werde aber anschließend fortgesetzt, erläuterte Rechtsanwalt Schulte.
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