Wermelskirchen: Eltern nehmen ihr Grundrecht wahr
VON GUNDHILD TILLMANNS - zuletzt aktualisiert: 07.05.2008Wermelskirchen (RPO). Die Fälle ähneln sich fatal: Als der Dabringhausener Michael Schiffer im Kampf um seine vier Kinder die Presse einschaltete, versuchte ein Wipperfürther Richter ihm einen Strick aus der Tatsache zu drehen, dass der Mann lediglich sein demokratisches Grundrecht wahrnahm.
Nun streitet das örtliche Jugendamt ab, Sarah Atmani bzw. deren Tochter in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen, weil die Presse eingeschaltet worden ist. Damit konfrontiert, blieb Sarah Atmani aber gestern bei diesem Vorwurf. Wie immer dieser „Fall“ auch gelagert sein mag, bei Michael Schiffer hatte der Richter in seiner Urteilsbegründung schriftlich erklärt: Der Vater habe sich als solcher disqualifiziert, weil er sich an die Presse gewendet hatte.
Zur Klarstellung: Wenn Bürger in der Bundesrepublik Deutschland ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen, das auch beinhaltet, sich an die Presse, das heißt an die Öffentlichkeit (!) zu wenden, dann darf niemand sie dafür bestrafen. Auch nicht auf subtile Art und Weise!
Denn wenn Eltern den Schritt tun, sich mit ihrem intimen Schicksal an die Öffentlichkeit zu wagen, dann tun sie es zumindest im Normalfall aus einem einzigen Grunde: Sie wollen alles und wirklich alles dafür in Bewegung setzen, als Eltern auch Eltern sein zu dürfen.
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