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Wermelskirchen: Für Häuslebauer wird's teurer Für Häuslebauer wird's teurer

VON UDO TEIFEL - zuletzt aktualisiert: 23.02.2009

Wermelskirchen (RPO). Mehrkosten von wenigstens acht Prozent müssen seit 1. Januar 2009 bei einem Neubau einkalkuliert werden. Denn 30 Prozent der Wärme muss durch erneuerbare Energie gewonnen werden. Sonst drohen hohe Bußgelder.

Mehrkosten von wenigstens acht Prozent müssen seit 1. Januar 2009 bei einem Neubau einkalkuliert werden. Denn 30 Prozent der Wärme muss durch erneuerbare Energie gewonnen werden. Sonst drohen hohe Bußgelder.

Ausgewählte Architekten der Region sollen bass erstaunt gewesen sein, als ihnen Oliver Rakow und Mathias Wiemer von der BEW Wipperfürth unlängst in einem Vortrag die Konsequenzen der politischen Bemühungen aufzeigten, CO2-Emissionen zu reduzieren. Wer ab 1. Januar 2009 bei einem Wohnhaus-Neubau nicht wenigstens 30 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energie erzielt, kann im Kalten sitzen.

Der Bürger soll Energie sparen. Das ist das Ziel der Bundesregierung mit ihrem "Energie- und Klimaprogramm". Wärmedämmung an Gebäuden ist eine Möglichkeit, die Reduzierung von traditioneller Energie die andere. Auch die BEW als regionaler Energieversorger unterstützt die Bemühungen – "Wir befürworten den sparsamen Umgang. Schließlich wollen wir ja in zig Jahren auch noch Energie verkaufen", so Geschäftsführer Wilhelm Heikamp. Denn klar sei: Nur mit erneuerbarer Energie könne der derzeitige Energiebedarf nicht abgedeckt werden. So sei die beste Energiepolitik, den Verbrauch zu drosseln.

Kritisch gehen die Fachleute des heimischen Energieversorgers mit der Windrad-Politik um. "In Norddeutschland wird eine große Menge von Energie produziert. Die muss aber erst in Ballungsgebiete, wo viel Strom benötigt wird, transportiert werden. Dazu fehlen aber die Überlandleitungen. Damit dieser hoch subventionierte Strom dann fließen kann, müssen andere Kraftwerke zurückgenommen werden." Eine Politik, die nicht nachvollziehbar sei.

Info

Vollkosten-Rechnung

Bei einer Vollkosten-Rechnung verschiedener Heizungssysteme für einen Einfamilienhaus-Neubau der Uni Stuttgart belaufen sich die Investitionskosten Kosten der herkömmlichen Brennwert-Technik mit einem Gaskessel auf rund 12200 Euro (abzügl. Förderung). Der Wärmepreis beträgt 23,7 Cent/Kilowattstunde. Doch das reicht seit dem 1. Januar nicht mehr. Kommt eine Solaranlage hinzu, treibt dies den Wärmepreis auf 25,8 ct/kWh. Das sind acht Prozent mehr. Eine Pelletheizung "alter" Bauart ist nur ein Prozent teurer als Erdgas – der Wärmepreis: 23,9 ct/kWh. Er steigt auf 27 ct (+ 14 Prozent), wenn Solar hinzu kommt. Eine Gas-Wärmepumpen-Anlage mit Erdwärmesonde kostet rund 16 Prozent mehr als die Brennwert-Technik. Der kalkulierte Wärmepreis liegt bei 27,6 ct/kWh. Bei einer Wärmepumpe mit Umgebungsluft (ohne erneuerbare Energienutzung) liegt der Wärmepreis bei 24,1 ct/kWh.

Die Architekten seien nach Auskunft von Rakow, bei der BEW zuständig für Vertrieb und Energiebeschaffung, mit der aktuellen Gesetzgebung "hoffnungslos überfordert" und wüssten nicht, wie sie handeln und planen sollen. Denn es fehle noch die Umsetzungsvorschrift der Regierung. So müsse laut EEWärme-Gesetz bei Wohnungs-Neubauten 30 Prozent der Wärme über erneuerbare Energien produziert werden – bei einer Wohnfläche von etwa 100 Quadratmetern bedeute dies laut BEW eine Solarfläche von vier Quadratmetern auf dem Dach.

Kontrolle durch Schornsteinfeger

Diese neuen Vorschriften, so Mathias Wiemer, Leiter Netze-Strom, seien auch nicht zu umgehen. "Die Schornsteinfeger werden streng kontrollieren. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, gibt es keine Genehmigung." Und es drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro im Einzelfall.

Heikamp betont, dass es sicher finanziell hart für die Häuslebauer werde. "Aber wir als Energieversorger sind hier nicht die Verantwortlichen, wir setzen die Vorschriften nur um." Geplant seien weitere Informationsveranstaltungen mit Baufirmen, Handwerkern und Architekten – "wir leisten hier nur Hilfestellung".

Ausgewählte Architekten der Region sollen bass erstaunt gewesen sein, als ihnen Oliver Rakow und Mathias Wiemer von der BEW Wipperfürth unlängst in einem Vortrag die Konsequenzen der politischen Bemühungen aufzeigten, CO2-Emissionen zu reduzieren. Wer ab 1. Januar 2009 bei einem Wohnhaus-Neubau nicht wenigstens 30 Prozent der Wärme durch erneuerbareEnergie erzielt, kann im Kalten sitzen.

Der Bürger soll Energie sparen. Das ist das Ziel der Bundesregierung mit ihrem "Energie- und Klimaprogramm". Wärmedämmung an Gebäuden ist eine Möglichkeit, die Reduzierung von traditioneller Energie die andere. Auch die BEW als regionaler Energieversorger unterstützt die Bemühungen – "Wir befürworten den sparsamen Umgang. Schließlich wollen wir ja in zig Jahren auch noch Energie verkaufen", so Geschäftsführer Wilhelm Heikamp. Denn klar sei: Nur mit erneuerbarer Energie könne der derzeitige Energiebedarf nicht abgedeckt werden. So sei die beste Energiepolitik, den Verbrauch zu drosseln.

Kritisch gehen die Fachleute des heimischen Energieversorgers mit der Windrad-Politik um. "In Norddeutschland wird eine große Menge von Energie produziert. Die muss aber erst in Ballungsgebiete, wo viel Strom benötigt wird, transportiert werden. Dazu fehlen aber die Überlandleitungen. Damit dieser hoch subventionierte Strom dann fließen kann, müssen andere Kraftwerke zurückgenommen werden." Eine Politik, die nicht nachvollziehbar sei.

Die Architekten seien nach Auskunft von Rakow, bei der BEW zuständig für Vertrieb und Energiebeschaffung, mit der aktuellen Gesetzgebung "hoffnungslos überfordert" und wüssten nicht, wie sie handeln und planen sollen. Denn es fehle noch die Umsetzungsvorschrift der Regierung. So müsse laut EEWärme-Gesetz bei Wohnungs-Neubauten 30 Prozent der Wärme über erneuerbare Energien produziert werden – bei einer Wohnfläche von etwa 100 Quadratmetern bedeute dies laut BEW eine Solarfläche von vier Quadratmetern auf dem Dach.

Kontrolle durch Schornsteinfeger

Diese neuen Vorschriften, so Mathias Wiemer, Leiter Netze-Strom, seien auch nicht zu umgehen. "Die Schornsteinfeger kontrollieren. Werden die Vorgaben nicht erfüllt, gibt es keine Genehmigung." Oder es drohen Bußgelder bis zu 50 000 Euro im Einzelfall.

Heikamp betont, dass es sicher hart für die Häuslebauer werde. "Aber wir sind hier nicht die Verantwortlichen, wir setzen die Vorschriften nur um." Geplant seien weitere Informationsveranstaltungen mit Baufirmen, Handwerkern und Architekten – "wir leisten hier nur Hilfestellung".

Quelle: RP

 
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