Wermelskirchen Gehweg: Reinigungspflicht hat polizeirechtlichen Charakter

Wermelskirchen · Der Bürger muss seinen Gehweg wöchentlich kehren und kann nicht darauf verweisen, dass die Benutzung auf eigene Gefahr ist – die Stadt hingegen sieht diese Pflicht auf der Balkantrasse für sich nicht. Das ist die Kernaussage einer Antwort der Verwaltung auf einen Fragenkatalog von Henning Rehse (WNKUWG) in Sachen Müll.

 Die Balkantrasse bei Tente wird vom Laub befreit.

Die Balkantrasse bei Tente wird vom Laub befreit.

Foto: Hans Dörner

In der Anfrage ging es um die Reinigung der Balkantrasse. Laut Bürgermeister Eric Weik regelt das Ortsrecht der Stadt, dass keine Straßenreinigung auf der Trasse durchgeführt werde. Allein zur Gefahrenabwehr werde die Stadt im Einzelfall als Träger der Straßenbaulast eine Reinigung durchführen.

Das Beseitigen von "Verkehrshindernissen", also damit auch Laub oder Äste, sei Teil der Straßenunterhaltung und falle damit in die Aufgabe der Straßenbaulast. Die sich daraus ergebene Reinigung bezeichnet die Stadt als "verkehrsmäßige Reinigung". Die aus der Straßenbaulast folgenden Verpflichtungen bestehen nicht gegenüber einzelnen Straßennutzern als Dritten, sondern lediglich gegenüber der Allgemeinheit: Sie gewähren den Einzelnen "keinerlei Ansprüche", schreibt der Bürgermeister und verweist auf diverse Gerichtsurteile.

Wo vor dem Privatgrundstück ein Bürgersteig verläuft, gelten andere Pflichten: nämlich eine öffentlich-rechtliche Rechtspflicht. "Die Straßenreinigungsregelungen haben polizeirechtlichen Charakter. Ihr Sinn und Zweck besteht darin, Straßen, Wege und Plätze zur allgemeinen Sicherheit und Ordnung sauber zu halten", so der Bürgermeister. Diese Form der Reinigung werde als "polizeimäßige oder ordnungsmäßige Reinigung" bezeichnet. "Deshalb kann das Benutzungsrisiko nicht auf Passanten übertragen werden", so Weik.

Wie das Ortsrecht nun umgesetzt werden solle, um der Stadt ein ansehnliches Erscheinungsbild zu verschaffen, ließ Weik offen. Lösungen müsse der Arbeitskreis Saubere Stadt erarbeiten.

(tei.-)
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