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Wermelskirchen: Lustreisen-Prozesse werden neu aufgerollt

VON ANDREAS ARNOLD - zuletzt aktualisiert: 25.02.2010

Wermelskirchen (RPO). Der so genannte Lustreisen-Prozess wird ab dem 10. September vor einer Kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts neu aufgerollt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Berufung gegen die Gummersbacher Urteile eingelegt.

Angeklagt waren Aufsichtsräte und Geschäftsführer der Gasgesellschaft Aggertal wegen Vorteilsannahme und/oder Untreue. Sie hatten auf Einladung von Energieversorgern – erst ging's um die "Aggergas", später dann auch um die BEW – an Reisen teilgenommen, die weder Dienstreisen noch Fortbildungen waren.

Hermann Opitz wieder angeklagt

So waren auf Einladung der Aggergas im Mai 2001 anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Gesellschaft Mitglieder von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung nach Rom gereist. Für dreifache Vorteilsannahme sollte der damalige Aufsichtsratschef der Stadtwerke Wermelskirchen und später der Wipperfürther BEW, Karl Heinz Opitz, 24 000 Euro Geldstrafe und 11 000 Euro Wertersatz leisten. Opitz war nur einer von vielen der seinerzeit Angeklagten.

Die damaligen Geschäftsführer von Aggergas und BEW, Günther Schibbe und Wilhelm Heikamp, wurden wegen Beihilfe zur Vorteilsgewährung in jeweils sechs Fällen, davon zwei in Tateinheit mit Untreue, verurteilt. Heikamp, amtierender Geschäftsführer der BEW, sollte 24 000 Euro Geldstrafe und 13 000 Euro Wertersatz bezahlen. Schibbe, der seit inzwischen fast drei Jahren in Pension ist, wurde zu 9000 Euro Geldstrafe und 18 000 Euro Wertersatz für seine Reisen verurteilt.

42 Verhandlungstage terminiert

Eine Berufung habe im Gegensatz zu einer Revision zur Folge, dass das gesamte Verfahren noch einmal aufgerollt werden muss, erläuterte die Leiterin des Gummersbacher Amtsgerichts, Johanna Saul-Krickeberg. Und das bedeutet auch, dass alle Zeugen noch einmal gehört werden müssen. "Da muss sich das Landgericht jetzt durchquälen", sagte Saul-Krickeberg.

Geht es nach Rolf Helmut Becker, dem Rechtsanwalt von Günther Schibbe, kann für seinen Mandanten am Ende "natürlich nur ein Freispruch" herauskommen. Das, was den Angeklagten zur Last gelegt werde, sei in ganz Deutschland schließlich 1300 Mal passiert. "Da fragt man sich, was das Ganze soll", sagt der Anwalt.

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass das neue Verfahren zum Mammutprozess wird. An 42 Verhandlungstagen, terminiert bis August 2011, will das Gericht klären, was an den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft dran ist.

Quelle: RP

 
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