Wermelskirchen: Lustreisen: Vier in Sonderfunktion
VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 21.01.2009Wermelskirchen (RPO). Der sogenannte Lustreisenprozess in Gummersbach steht vor dem Ende für zehn der insgesamt 14 Angeklagten. Zu den vier verbleibenden Angeklagten, denen der Richter aber wohl keine Einstellung anbieten wird, gehört auch der Wermelskirchener Hermann Opitz. Die Verteidiger aller 14 Angeklagten beantragten eine Einstellung gegen eine Geldbuße. Der Richter hat sich grundsätzlich damit einverstanden erklärt, wenn denn die Betroffenen eine Geldbuße in doppelter Höhe der entstandenen Kosten pro Kopf an die Staatskasse zahlen. Nur der Staatsanwalt hat noch Bedenken – zumindest in vier von 14 Fällen. Der Geschäftsführer der Bergischen Energie- und Wasser GmbH (BEW), Wilhelm Heikamp, der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Wermelskirchen, Hermann Opitz, und zwei weitere Angeklagte aus dem Oberbergischen Kreis sind davon – vorerst ausgenommen. Den Grund benannte der Staatsanwalt: "Die vier Angeklagten tauchen in meiner Aufzählung nicht auf, weil diese aufgrund ihrer Funktion sich bei diesen Geschäftsabläufen an entscheidender Stelle befanden."
Würde es also am Freitag nur in zehn Fällen zum Einstellungsbeschluss kommen, hätte dass für die vier Betroffenen weitreichende Konsequenzen. Will der Richter dann weiterkommen, wird er in einer umfangreiche Beweisaufnahme eintreten. So wäre beispielsweise die Frage zu beantworten: Ist die Anreise mit dem Privatjet nach Norwegen, um später auf eine Bohrinsel zu gelangen, wirklich günstiger als ein Linienflug? Dies hatte zumindest ein Verteidiger behauptet, der somit den Vorwurf der Verschwendung begegnete.
"Uns ist vollkommen unklar, wer die Reisen initiiert hat. Die Energieversorger oder die Gesellschafterversammlung", sagte der Richter bereits. Welche Rolle spielte der Aufsichtsrat? Wobei genau handelt es sich um die Marketingzuschüsse. Waren die Werbeabeilungen der Konzerne –wenn es sie denn gibt - damit befasst? Welche Rolle spielten eigentlich die großen Kölner Energieversorger?
Eine Frage nach der nächsten prasselte am Montag bereits seitens des Richters auf die Angeklagten und die Anwälte ein. "Alle diese Fragen müssen wir im Anschluss an die Beweisaufnahme juristisch bewerten", kündigte Richter Ulrich Neff bereits an.
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