Wermelskirchen Missbrauchsprozess: Angeklagter in Haft

Wermelskirchen · Mit einem Paukenschlag endete der gestrige Verhandlungstag vor dem Landgericht Köln im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von Kindern in mehreren Fällen.

Der angeklagte Peter Z. aus Wermelskirchen wanderte direkt nach Sitzungsende in Untersuchungshaft, weil der 50-Jährige nach Meinung des Staatsanwalts Elmar Köstner wohl mit einer "erheblichen Haftstrafe" rechnen müsse, bestehe Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr. Köstner legte daher Beschwerde gegen den Verschonungsbeschluss des Amtsgerichtes Bergisch Gladbach vom 21. Juni 2005 ein. Damals hatte das Gericht verfügt, dass der Angeklagte aus der U-Haft zu entlassen sei. Seit gestern Nachmittag sitzt der Wermelskirchener wieder in der Justizvollzugsanstalt Köln ein.

Hauptbelastungszeugin glaubhaft

Gestern plätscherte die Verhandlung zunächst vor sich hin. Das Gericht hörte Polizeibeamte, eine Schulkameradin des noch minderjährigen mutmaßlichen Opfers, einen ehemaligen Freund des Angeklagten, frühere Lebensgefährten von dessen Tochter, die den Vater schwerer sexueller Übergriffe beschuldigt, und eine Therapeutin, die vor mehr als zwei Jahren kurz eines der Opfer betreut hat. Bemerkenswerter als ihre Aussage war die Tatsache, dass die in Remscheid niedergelassene Therapeutin nur widerstrebend vor Gericht erscheinen wollte. Auf jeden Fall ließ der Vorsitzende Richter Wolfgang Hansel die Frau gestern von der Polizei vorführen.

Mit Spannung waren die Ausführungen der Sachverständigen erwartet worden. Die Psychologin Ingeborg Grieshaber-Sotiopoulos aus Bochum äußerte sich zur Glaubwürdigkeit der 13-jährigen Belastungszeugin. Die mit ihrer Familie in Remscheid lebende Nichte des Angeklagten hatte mit ihren Aussagen 2004 das Ganze ins Rollen gebracht. Die Einschätzung der Sachverständigen war klar und eindeutig: Das Mädchen ist absolut glaubwürdig. Nichts deute darauf hin, dass sich das Kind die Missbrauchsvorwürfe ausgedacht hat, oder dass diese ihm eingeredet worden seien. Vieles von dem, was sie erzählt habe, könne sie nur wissen, weil sie es tatsächlich selbst so erlebt habe. Sie neige nicht zum Fabulieren.

Ebenso eindeutig war das, was der Kölner Psychiater Dr. Rainer Simon über die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten sagte. Bei Peter Z. liegen nach Einschätzung des Experten keine krankhaften Störungen, keine Hirnverletzungen, keine Bewusstseinsstörungen vor, auch Schwachsinn könne ausgeschlossen werden. Fazit des Sachverständigen: Der Angeklagte ist strafrechtlich voll verantwortlich.

(RP)
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