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Wermelskirchen: Mit Bomben und Messer gedroht

VON BRITTA KRAUSS - zuletzt aktualisiert: 28.11.2009

Wermelskirchen (RPO). "Ich will nicht von Schwachmaten gehängt oder verbrannt werden", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort zum Vorsitzenden Richter. Sein Herz solle an der Biegung des Flusses begraben werden.

Der 57-jährige Wermelskirchener stand wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, versuchter Nötigung und Bedrohung vor dem Kölner Landgericht. Gestern wurde er von der 5. Großen Strafkammer wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und zum Schutz der Allgemeinheit auf vorerst unbegrenzte Zeit in eine Psychiatrie eingewiesen. Der Angeklagte leide an einer "schizoaffektiven Psychose", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Dies hatten Sachverständige in dem Verfahren diagnostiziert.

Psychose seit 20. Lebensjahr

Nach Ansicht des Gerichts hat sich die Psychose, an der der Angeklagte schon seit seinem 20. Lebensjahr leidet, in den vergangenen zwei Jahren dramatisch verschlimmert und ihn sozial und finanziell in den Ruin getrieben. Mehrere stationäre Therapien hat er abgebrochen. Die Psychose zeige sich in "Selbstüberschätzung, Größenwahn, einer verzerrten Wahrnehmung der Realität und leichter Erregbarkeit", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, der – wie auch der Verteidiger des Angeklagten – auf Schuldunfähigkeit und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert hatte.

"Bei einem erneuten Schub der Krankheit besteht die Gefahr, dass Sie wieder eine Straftat begehen", sagte der Richter. Aus diesem Grund käme eine Bewährung nicht in Frage. Schon in der Vergangenheit sei der Angeklagte auffällig geworden. So soll er in einem Bordell in Mönchengladbach eine Prostituierte mit einem Messer bedroht haben und aufgrund einer Drohung für die Evakuierung der Sparkasse Wermelskirchen verantwortlich gewesen sein.

In dem Verfahren in Köln wurden nun drei Fälle verhandelt: Nach Ansicht des Gerichts griff der Angeklagte im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit im Dezember 2008 einen Bekannten (62) in einem Imbiss an, bedrohte ihn mit einem Messer, würgte ihn und versuchte, mit einer Sektflasche auf ihn einzuschlagen. Einen Monat später, nach einer Behandlung in einer geschlossenen Klinik, soll der Mann seiner ehemaligen Lebensgefährtin am Telefon damit gedroht haben, dass ihr Haus brennen werde, falls sie nicht zu ihm fahren und ihm Geld geben würde.

Im März 2009 schließlich bedrohte der Angeklagte nach Ansicht des Gerichts eine Mitarbeiterin in einem sozialpsychiatrischen Zentrum unter anderem mit den Worten: "Ich schmeiße hier eine Bombe rein."

Quelle: RP

 
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