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Wermelskirchen: Opitz nicht verhandlungsfähig?

VON NORBERT BANGERT - zuletzt aktualisiert: 13.01.2009

Wermelskirchen (RPO). Im Lustreisen-Prozess vor dem Amtsgericht Gummersbach muss sich auch der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Hermann Opitz (UWG) verantworten. Es gibt ein Attest für und eines gegen seine Verhandlungsfähigkeit.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt. Foto: ddp, ddp

Beim Auftakt zu den so genannten Lustreisen-Prozessen saßen gestern auch Hermann Opitz aus Wermelskirchen und der Geschäftsführer der Bergischen Energie- und Wasser GmbH (BEW), Wilhelm Heikamp, auf der Anklagebank im Amtsgericht Gummersbach. Opitz, der zur angeklagten Zeit Aufsichtsratsvorsitzender der damaligen Stadtwerke war, hatte aber vor Prozessbeginn ein medizinisches Gutachten eingereicht, wonach er wegen Bluthochdruckes verhandlungsunfähig sei. Durch die Aufregung, die ein solcher Prozess mit sich bringen könne, bestehe für ihn die Gefahr eines Herzinfarktes.

Das Gericht hatte aber ein medizinisches Gegengutachten eingeholt, das den Wermelskirchener als verhandlungsfähig erklärt. Dieses will die Rechtsanwältin des Beschuldigten nun einsehen und dann entscheiden, ob sie den Antrag auf Verhandlungsunfähigkeit aufrecht erhält. Während Hermann Opitz im Lustreisen-Prozess nur der Vorteilsnahme angeklagt ist, werden Wilhelm Heikamp und die übrigen Angeklagten außerdem der Untreue beschuldigt.

Info

Tatvorwurf an Opitz

Amsterdam vom 21. bis 22. September 2001, Kosten: 789 Euro pro Kopf, Straßburg vom 1. bis zum 4. Mai 2003, Kosten: 1184,22 Euro pro Kopf, Danzig vom 5. bis 7. Juli 2001, Kosten: 1314,58 Euro pro Kopf, Sleipner A (Ölbohrplattform), Kosten: 2718,53 Euro pro Kopf

Vier Reisen sind angeklagt

Der Wermelskirchener UWG-Ratsherr soll in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke an insgesamt vier Reisen teilgenommen haben, die nach Amsterdam, Straßburg, Danzig und auf norwegische Ölbohrplattformen führten.

Für das Gummersbacher Amtsgericht nahm damit ein Prozess der Superlative seinen Auftakt. So musste er extra aus dem kleinen Saal des Amtsgerichts in das größere Pfarrhaus in unmittelbarer Nähe verlegt werden. Genauso frostig, wie die Temperaturen im Saal - fast alle Prozessbeteiligten inklusive der Beobachter verfolgten den Prozess im Wintermantel - waren dann auch die ersten Worte einiger Angeklagten, als sie von Richter Ulrich Neef nach ihren Personalien gefragt wurden.

Einsilbig und ohne Angaben zum eigenen Gehalt zu machen, gaben sie ihre Antworten. Noch vor der eigentlichen Anklageverlesung erfolgten mehrere Anträge, die bis auf eine Ausnahme alle darauf abzielten, das Verfahren einzustellen. Dabei schossen die Verteidiger mit verbalen Attacken nur so um sich. So beantragte der Rechtsanwalt von Wilhelm Heikamp die Aussetzung mit der Begründung: „Die Verteidigung ist behindert worden.“ Iihm von einem Abteilungsleiter des Gerichtes das Angebot einer Einstellung gemacht worden.

„Zwei Tage vor Beginn kam dann der Widerruf. Da konnten wir uns nicht mehr vorbereiten“, beklagte der Anwalt des BEW-Geschäftsführers und fügte hinzu: „Es beschleicht mich das Gefühl, dass am Ende ein Paukenschlag erfolgen und ein Exempel statuiert werden soll.“

Quelle: RP

 
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