Wermelskirchen: Prof. Buchholz siegt vor Gericht
VON UDO TEIFEL - zuletzt aktualisiert: 26.01.2010Wermelskirchen (RPO). Ende Juni 2009 erhielt der Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses die Änderungskündigung: Die Chirurgie wurde aufgeteilt. Dagegen klagte der Chefarzt erfolgreich. Jetzt geht's in die nächste Instanz.
Das Arbeitsgericht Solingen hat in erster Instanz der Änderungskündigung des Krankenhauses gegen seinen Chefchirurgen Prof. Dr. Jürgen Buchholz nicht stattgegeben. Sie sei sozial nicht gerechtfertigt, hieß es in der mündlichen Begründung der Kammer, die gestern Morgen den Rechtsanwälten mitgeteilt wurde.
Prof. Buchholz freute sich über das Ergebnis dieser Verhandlung: "Unabhängig von dem weiteren Fortgang des Verfahrens wünsche ich mir auch für die Zukunft einen konstruktiven Dialog, so dass wir auch weiterhin in der chirurgischen Klinik alle unsere Arbeitskraft zum Wohle der uns anvertrauten Patienten einbringen können", meinte er in einem kurzen schriftlichen Statement.
Die Teilung
Prof. Dr. Jürgen Buchholz leitete von Mitte 2001 bis Ende Dezember vorigen Jahres die Chirurgie des Krankenhauses Wermelskirchener als einziger Chefarzt.
Zum 1. Januar 2010 wurde für die Leitung des allgemein- und viszeralchirurgischen Bereiches als zweiter Chefarzt Dr. Arif Yaksan eingestellt.
Buchholz ist seit dem 1. Januar nur noch Chefarzt der Unfall- und orthopädischen Chirurgie.
Ende Juni 2009 wurde Prof. Buchholz die Änderungskündigung zur Teilung der Chirurgie zugestellt. Dazu hatten sich Geschäftsführung und Aufsichtsrat entschlossen, nachdem sich für 2008 eine "negative Leistungsentwicklung" in der chirurgischen Abteilung abzeichnete und sich in 2009 beschleunigte, so Geschäftsführer Christian Madsen gestern in einer Pressemitteilung. Immerhin verbuchte laut Madsen die chirurgische Abteilung unter Buchholz einen Verlust von 700 000 Euro: "Dadurch entstand großer Handlungsbedarf", erklärte der Geschäftsführer.
Handlungsbedarf gesehen
Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat hätten sich intensiv mit der Situation auseinandergesetzt und Handlungsalternativen diskutiert, die den negativen Trend umkehren sollten: "Entschieden wurde die Teilung der chirurgischen Abteilung, um sich für die Zukunft auf dem Gesundheitsmarkt besser zu etablieren", so Madsen.
Gegen die Änderungskündigung hatte Prof. Dr. Jürgen Buchholz geklagt, beim Termin vor dem Arbeitsgericht in Solingen vorige Woche wurde seiner Kündigungsschutzklage stattgegeben.
Danach sei die Änderungskündigung sozial nicht gerechtfertigt, heißt es in einer gestrigen Mitteilung des Krankenhauses. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, die wird erst in einigen Wochen erwartet. Madsen kündigte an: "Erst dann können wir reagieren. Das Krankenhaus wird diese Entscheidung in jedem Fall durch die Berufungsinstanz überprüfen lassen."
Schon vor Gericht haben laut Mitteilung das Krankenhaus und der Chefarzt auf Anregung der Kammer "verabredet, sich um eine einvernehmliche Lösung" zu bemühen. Gespräche sollen parallel mit den Beteiligten stattfinden, so Madsen. Wie die aussehen könnten, darüber wollte er nicht spekulieren. Die Abfindung, die Buchholz fordere, soll nach Informationen der Bergischen Morgenpost extrem hoch gewesen sein – bei einem von ihm vor der Kammer genannten Monatsgehalt von 35 000 bis 45 000 Euro nachvollziehbar.
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