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Wermelskirchen: Professor Buchholz gibt auf

VON GUNDHILD TILLMANNS - zuletzt aktualisiert: 13.03.2010

Wermelskirchen (RPO). Nach neun Jahren verlässt Prof. Jürgen Buchholz das Krankenhaus. Der Chefarzt für Unfall- und Orthopädiechirurgie unterzeichnete gestern den Auflösungsvertrag, für den der Aufsichtsrat zuvor einstimmig votiert hatte.

Professor Jürgen Buchholz verlässt das Wermelskirchener Krankenhaus: Geschäftsführung und Anwälte verständigten sich jetzt auf den vom Krankenhaus schon vor längerer Zeit zur Verhandlung vorgegebenen Auflösungsvertrag. Nach Informationen unserer Zeitung hat der Chefarzt der Chirurgischen Teilabteilung dem Vertrag unter der Voraussetzung einer hohen Abfindung zugestimmt. Die Höhe der Summe wurde aber offiziell nicht genannt.

Unter Prof. Buchholz hatte die Chirurgie dem Krankenhaus bereits weit über eine Million Euro an Einbußen verursacht hat, wie auch jüngst bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Solingen offenkundig wurde. Mit dem Auflösungsvertrag zogen Krankenhaus-Geschäftsführung und Aufsichtsrat allerdings die Notbremse, um einen weiteren Niedergang der chirurgischen Teilabteilung zu stoppen, die Prof. Buchholz zuletzt noch unter sich hatte. Nach der Zweiteilung der Chirurgie unterstand ihm nur noch die Orthopädie und die Unfallchirurgie.

Info

Anwaltserklärung

Die offizielle Erklärung, auf die sich die Anwälte von Prof. Buchholz und des Krankenhauses gestern nach stundenlanger Beratung geeinigt haben, lautet: "Herr Prof. Dr. Buchholz und das Krankenhaus Wermelskirchen teilen mit, dass Herr Prof. Buchholz zum 30. Juni 2010 nach neun Jahren erfolgreicher Tätigkeit aus den Diensten des Krankenhauses ausscheiden wird. Hierauf haben sich Herr Prof. Buchholz, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat des Krankenhauses Wermelskirchen einvernehmlich in konstruktiven Gesprächen geeinigt." Krankenhausgeschäftsführer Christian Madsen sagte nach Übermittlung dieser Anwaltserklärung: Es werde dazu nun keine weitere Stellungnahme beider Seiten geben.

2008 eskalierte die Lage

Der wegen der Teilung der Chirurgie von Prof. Buchholz zuvor noch gewonnene Prozess vor dem Arbeitsgericht, wird damit zweitrangig. Der Richter hatte Buchholz zwar "Recht" gegeben, aber kein Urteil gesprochen. Der Richter hatte den Parteien geraten, sich über eine finanzielle Vergütung für den Chefarzt zu einigen, dem durch die Teilung der Station eine "soziale Härte" entstanden sei. Die unternehmerische Entscheidung des Krankenhauses für die Teilung der Chirurgie zur Spezialisierung und Profilschärfung hatte der Richter aber akzeptiert.

Die Stelle für einen Nachfolger für Prof. Buchholz wird nun umgehend ausgeschrieben. Der Abstieg der Chirurgie unter Prof. Buchholz hatte bereits vor Jahren begonnen. Wie die BM berichtet hatte, beschleunigte sich Abwärtstrend vor allem im Jahr 2008 erheblich: In nur einem Jahr kündigten vier Oberärzte wegen menschlicher und fachlicher Probleme mit Prof. Buchholz. Sie sahen in seiner Abteilung kein berufliches Weiterkommen mehr.

Auch Patienten meldeten sich im Jahr 2008 vermehrt in der Öffentlichkeit mit ihrer Kritik am Chefarzt. Sie beklagten, Buchholz behalte sich fast alle Operationen selbst vor. Damit sei die dem Patienten zustehende freie Arztwahl verstellt worden. Eine Patientin bekannte sich sogar öffentlich dazu, sie werde auf die Vollnarkose bei ihrer Operation verzichten, damit sie kontrrollieren könne, nicht von Prof. Buchholz operiert zu werden.

Keine ärztlichen Fehler

Auch meldeten sich Patienten pro und contra Prof. Buchholz. Die Kölner Rechtsanwältin Maia Steinert wollte das Krankenhaus mit einer Klageandrohung wegen Fahrlässigkeit unter Druck setzen, den Chefarzt zu entlassen. Da Prof. Buchholz aber keine ärztlichen Fehler nachzuweisen waren, wehrte das Krankenhaus das Ansinnen der Anwältin ab.

Quelle: RP

 
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