Abmahnungen wegen RedTube-Streaming So sehen die Phishing-Mails aus

Düsseldorf · Deutschland überrollt eine Abmahnwelle: Tausende Internet-User haben Post von einer Kanzlei erhalten, noch mehr Menschen dubiose E-Mails. Für Laien sehen die Phishing-Mails echt aus. Doch sie sind gefälscht und enthalten Trojaner. Wir zeigen eine Betrüger-Mail und erklären, woran Sie sie erkennen.

So erkennen Sie die Phishing-Mails
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Foto: Screenshot

10.000 Internetkunden der Telekom haben in den vergangenen Tagen unangenehme Post im Briefkasten vorgefunden. Der Inhalt der Sendung war eine saftige Abmahnung. Der Grund für das Schreiben: Der Betroffene soll auf der Porno-Website RedTube urheberrechtlich geschützte Videos angesehen haben.

Noch viel mehr Menschen aber dürften Phishing-Mails erhalten haben. In diesem Fall ist höchste Vorsicht geboten. Trittbrettfahrer haben das anwaltliche Schreiben der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen gefälscht und es massenhaft versendet.

Die Kanzlei weißt auf ihrer Webseite selbst auf die gefährlichen E-Mails. Diese stammten aber nicht von dort, weil Abmahnungen im Namen der Mandantschaft nur per Post versendet werden würden. Auch wird darauf hingewiesen, dass sich im Anhang eine Schadsoftware befindet.

Wir zeigen Ihnen, woran Sie die Phishing-Mails erkennen: So soll der Kunde eine Mail erhalten, in der eine .txt.-Datei angehangen ist, inklusive eines Trojaners. Dieser Anhang sollte nicht geöffnet werden, da sonst der Rechner infiziert ist.

Zudem wird der Gegenstandswert vielfach so hoch angesetzt wie bei dem realen Schreiben, in dem ein Wert von 250 Euro genannt wird. Zudem werde der Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung vordatiert, in unserem Beispiel auf den 21. Dezember 2013. Das abgesendete Schreiben aber erhielten die verdutzten Kunden am 10. Dezember.

Im Betreff der E-Mail befände sich der exakte Name des Empfängers. Zudem entspreche die Mail bis auf einige Unstimmigkeiten genau der Abmahnung, die durch die Regensburger Kanzlei im Fall Redtube versendet wird.

So würden sogar Details wie die angebliche IP-Adresse des Users und der Names des Produktes, dessen Urheberrecht vermeintlich verletzt wurde, aufgelistet. Für Laien sei das Schreiben somit auf den ersten Blick echt.

Doch die Regensburger Kanzlei stellte auf ihrer Internetseite klar, dass entsprechende Abmahnbriefe nur per Post verschickt werden.

(nbe)
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