Behörde geht nicht gegen Mitfahrdienst vor Taxi-App Uber darf weitermachen

Hamburg/Düsseldorf · Der Taxi-Konkurrent Uber kann in Hamburg erst einmal weiter machen. Ein Verbot wird vorerst nicht vollstreckt. Die Verkehrsbehörde will ein Gerichtsurteil abwarten. Unterdessen bereitet Uber den Start in weiteren Großstädten vor. Auch Düsseldorf gehört dazu.

Eindrücke von der Taxi-App Uber
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Foto: afp

Der Taxi-Konkurrent Uber sucht derzeit private Chauffeure auch für den Standort Düsseldorf. Auf seiner Internetseite sucht Uber Fahrer für den Dienst uberPOP. Bei diesem Angebot werden private Fahrer zur Personenbeförderung über die eigene App vermittelt.

Die Voraussetzung für den Fahrer: Eine Einzelperson mit eigenem PKW, mindestens 21 Jahre alt, besitzt einen Führerschein und ein Führungszeugnis ohne Eintragungen. Die Voraussetzungen für das Fahrzeug: Ein PKW mit 4 Türen in sehr gutem Zustand, gerne Hybrid, Baujahr 2004 oder neuer.

Allerdings gibt es rund um uberPOP eine öffentliche Debatte. Verschiedene Versicherungsanbieter warnen vor einer Grauzone. Privatfahrer könnten im schlimmsten Fall bei Regressforderugnen keinen Schutz erhalten. In verschiedenen Großstädte haben Gerichts gegen Uber geurteilt - jedoch Pochen die Kläger nicht auf die Umsetzung der Urteile.

Trotz Urteil: Hamburg geht nicht gegen Uber vor

So kann Uber seinen umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiter betreiben. Die zuständige Verkehrsbehörde will ein Verbot des Fahrvermittlungsdienstes UberPOP zunächst nicht durchsetzen. Das bestätigte Sprecherin Susanne Meinecke am Samstag der dpa.

Uber war gegen ein Verbot vorgegangen und hatte sich an das Hamburger Verwaltungsgericht gewandt. Am Freitagnachmittag hatte das US-Unternehmen dann erklärt: "Uber begrüßt die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts dem Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung stattgegeben hat." Damit sei die Verfügung gegen UberPOP somit vorläufig und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aufgehoben. Das seien "tolle Neuigkeiten" für die Stadt Hamburg, sagte Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty.

Behörden-Sprecherin Meinecke erklärte dazu, es gebe noch kein Urteil.
"Wir warten aber bis dahin mit der Vollstreckung." Die Verkehrsbehörde in Hamburg will den Smartphone-Service UberPOP stoppen, weil sie es für unzulässig hält, dass private Fahrer mit ihrem eigenen Auto kommerziell Mitfahrdienste anbieten. Dagegen war Uber vorgegangen.

Bei UberPOP können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an. Taxifahrer fordern bundesweit ein härteres Vorgehen gegen den App-Anbieter.

Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.

(Mit Agenturmaterial (dpa))
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