Entscheidung des EuGH Computer dürfen weiter mit Betriebssystem verkauft werden

Luxemburg · Computer dürfen grundsätzlich weiter mit einer vorinstallierten Software wie einem Windows-Betriebssystem verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Ein Franzose hatte zuvor den Elektronikriesen Sony verklaft.

 Computer wie dieses Modell von Medion werden in der Regel mit einem Windows-Betriebssystem verkauft.

Computer wie dieses Modell von Medion werden in der Regel mit einem Windows-Betriebssystem verkauft.

Foto: dpa, tsn zeh

Ein solches Kopplungsgeschäft sei keine unlautere Geschäftspraxis, solange das wirtschaftlich Verhalten der Verbraucher dadurch nicht beeinflusst werde, entschied der EuGH in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.

Im aktuellen Fall hatte der Kläger in Frankreich einen Sony-Computer für 549 Euro gekauft. Die vorinstallierte Software, das Betriebssystem Microsoft Windows Vista und verschiedene Anwendungen, wollte der Kläger aber nicht und forderte von Sony die Erstattung der Kosten für diese Software. Sony lehnte dies ab und bot dem Kläger die Rückabwicklung des Kaufs an.

Der EuGH sieht in solch einem Kopplungsgeschäft grundsätzlich kein Problem. Begründung: Vorinstallierte Betriebssysteme erfüllten die Erwartungen der meisten Verbraucher, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Zudem sei der Kläger vom Sony-Händler über die vorinstallierte Software "gebührend informiert" worden. Ihm sei auch ermöglicht worden, den Kauf zu widerrufen.

(sb/afp)
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