Gerichtsbeschluss Facebook-Nutzer dürfen weiterhin kein Pseudonym angeben

Hamburg · Wer ein Konto bei Facebook eröffnet, muss vorerst weiter seinen wahren Namen angeben. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg wies eine Beschwerde gegen diese Regelung bei Facebook zurück.

Facebook-Nutzer dürfen weiterhin kein Pseudonym angeben
Foto: dpa

Ein Hamburger Datenschutzbeauftragter wollte das US-Unternehmen Facebook verpflichten, auch Nutzer unter einem Pseudonym zuzulassen. Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte, hatte der Datenschützer die Anweisung der Facebook Ireland Limited erteilt. Diese Tochter des Konzerns ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Europa zuständig. Es sei aber offen, ob die EU-Datenschutzrichtlinie einer Behörde in einem EU-Land erlaube, gegen ein Unternehmen in einem anderen Unionsland vorzugehen.

In einem anderen Verfahren, bei dem es ebenfalls um Facebook geht, hat das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof um Klärung dieser Frage gebeten. Die in Hamburg ansässige Facebook Germany GmbH ist nach Angaben des Gerichts vor allem im Bereich Werbung tätig.

(rent/dpa)
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