Medienbericht Kaputte Akkus häufig kein Garantie-Fall

Berlin · Lahmt der Akku von Notebook oder Tablet innerhalb der Garantiezeit, ist das keine Garantie für eine kostenlose Reparatur. Häufig sind die Energiespeicher sogar ausdrücklich von der Garantie ausgenommen, oder sie gilt nur für kurze Zeit.

 Ein kaputter Akku ist längst nicht immer ein Fall für die Garantie.

Ein kaputter Akku ist längst nicht immer ein Fall für die Garantie.

Foto: dpa, av

Auf Notebook, Tablet und Co. gibt es in der Regel ein bis zwei Jahre Herstellergarantie und zwei Jahre Gewährleistung. Geht innerhalb dieser Zeit etwas kaputt, wird meist kostenlos repariert. Was viele nicht wissen: Für Akkus gilt das nicht immer.

Wie die Zeitschrift "Computerbild" (Ausgabe 21/2015) berichtet, stufen viele Hersteller die Energiespeicher als Verbrauchsmaterialien ein. Die Folge: Gar keine oder nur eingeschränkte Garantie auf die Akkus. Kostenlose Reparaturen sind daher in vielen Fällen ausgeschlossen, auch wenn Nutzer sich noch innerhalb der Garantiezeit wähnen.

Die Hersteller handhaben Batterieprobleme recht unterschiedlich. Samsung etwa gibt ein Jahr Garantie auf fest eingebaute Akkus. Auch Hersteller wie Acer, Apple, Lenovo, LG oder Sony schränken die Garantie auf sechs bis zwölf Monate ein. Eine Ausnahme ist beispielsweise HTC. Die Taiwaner geben laut "Computerbild" auf ihre fest eingebauten Akkus zwei volle Jahre Garantie.

Und gerade die fest eingebauten Akkus sind es, die im Schadensfall zum Problem werden. Im Gegensatz zu den austauschbaren Modellen lassen sie sich nur schwer vom Nutzer selbst ersetzen. Meist ist dafür Spezialwerkzeug nötig. Und geht bei der Eigenreparatur etwas schief, sind Garantie und Gewährleistung in Gefahr.

(dpa)
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