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Abmahnwelle im Fall RedTube "Mehr als 20.000 Internetnutzer wohl betroffen"

Düsseldorf · Eine Regensburger Kanzlei hat massenhaft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen an Internet-User verschickt, die sich Sexfilme bei RedTube angesehen haben. Der Kölner Fachanwalt Christian Solmecke geht von einer Einschüchterungspraxis aus. Er erklärt, ob Streaming verboten ist und was betroffene Internetnutzer nun tun sollten.

 Christian Solmecke vertritt 300 Mandanten, die im Fall Redtube betroffen sind.

Christian Solmecke vertritt 300 Mandanten, die im Fall Redtube betroffen sind.

Foto: Christian Solmecke

Was ist an dem aktuellen Fall von RedTube so heikel?

Solmecke: Das Besondere ist, dass die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen im Auftrag des Schweizer Rechteinhabers The Archive AG in einem sehr kurzen Zeitraum sehr viele Menschen abgemahnt hat und die Betroffenen oftmals mehrere Abmahnungen erhalten haben. Und das unserer Auffassung nach zu Unrecht. Die Menschen sind verunsichert.

Wie viele Internetnutzer sind von der Abmahnwelle betroffen?

Solmecke: Wir betreuen derzeit rund 300 Mandanten. In den vergangenen drei Tagen aber hatten wir 1000 Anfragen. Wir gehen davon aus, dass mindestens 10.000 User, wahrscheinlich aber 20.000 oder sogar noch mehr dieses Schreiben erhalten haben.

Das massenhafte Verschicken riecht nach Einschüchterungsmasche...

Solmecke: Das kann man durchaus so sehen. Gut möglich, dass der Rechteinhaber darauf hofft, dass die Betroffenen die Unterlassungserklärung unterschreiben und die Zahlung leisten.

Was genau wird den Internetnutzern vorgeworfen?

Solmecke: Urheberrechtsverletzungen. Die weisen wir aber zurück. Der RedTube-Fall offenbart damit eine neue Qualität. Denn die Nutzer dieser Seite speichern die Videos ja nicht auf ihrer Festplatte und bieten sie wie in einer Tauschbörse aktiv anderen Usern an. Sie schauen sie sich an, weil sie davon ausgehen, dass dies nicht rechtswidrig ist.

Ist Streaming verboten?

Solmecke: Streaming ist juristisch eine Grauzone. Das muss festgehalten werden. Rechtlich ist die Bewertung dieser Form noch nicht abgeschlossen. Im Grunde aber wird beim Streaming nur für sehr kurze Zeit das Video zwischengespeichert. Und das nicht mal auf der Festplatte des Rechners. Bei den massenhaften RedTube-Abmahnungen geht es um drei Sekunden, mehr nicht. Der Fall zeigt, wie hilflos Juristen sind.

Was ist der Unterschied zum Filesharing?

Solmecke: Hier wird eine kleinere Software auf dem Computer abgespeichert, um Musik- oder Videodateien abspielen zu können. Der Filesharer gibt somit einen Teil auf seiner Festplatte zum Teilen frei und bietet es der Internetwelt aktiv zum Download an.

Wie kommen der Rechteinhaber und die Anwaltskanzlei an die Kundendaten?

Solmecke: Egal, wie sie sie erhalten haben: Die Juristen dürfen sie verwenden. Ich gehe davon aus, dass eine spezielle Software zur Untersuchung von Onlineportalen eingesetzt worden ist. Die ist in der Lage, mittels Werbebuchungen die IP-Adressen der User zu ermitteln und zu speichern.

Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Solmecke: Wir raten Betroffenen, die Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und auch die Zahlungen nicht zu leisten. Entweder man setzt eigenmächtig ein Schreiben an die Anwaltskanzlei U + C auf oder man schaltet einen Fachanwalt ein.

Warum aber zahlen einige User die Gebühr doch?

Solmecke: Hier geht es um Pornographie und um eine Einschüchterungspraxis vom Schweizer Rechteinhaber und von U + C. Weil User womöglich peinlich berührt sind, zahlen sie lieber und vergessen das Thema.

Kann man gegen die Rechteinhaber juristisch vorgehen?

Solmecke: RedTube-Nutzer, die ein Abmahnschreiben erhalten haben und einen Anwalt einsetzen, könnten versuchen, beim Rechteinhaber der Videos die eigenen Anwaltskosten geltend zu machen. Viele aber scheuen den Weg, weil dies mit Anstrengungen und womöglich einem Prozess verbunden ist.

Kommen Kunden an bereits gezahlte Zahlungen zurück?

Solmecke: Nein. Wenn die Unterlassungserklärung unterzeichnet und die Gebühr bezahlt ist, ist juristisch zwischen beiden Parteien ein Vergleich geschlossen. Aus der Nummer kommen Internetnutzer nicht raus. Daher ist es entscheidend, die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen.

Viele fragen sich nun, auf welchen Internetseiten sie sich noch bedenkenlos aufhalten dürfen.

Solmecke: Die Faustregel ist: Solange die Plattform nicht offensichtlich rechtswidrig ist, darf man sich auch weiterhin Videos anschauen oder auch herunterladen.

Wie erkenne ich eine Seite, die nicht offensichtlich rechtswidrig ist?

Solmecke: Das erkennen Nutzer sofort. Wenn massiv Dateien oder Videos angeboten werden, die normalerweise kostenpflichtig sind, sollte man stutzig werden. Wenn beispielsweise nur ein Madonna-Video zu sehen ist, dürfte die Seite in Ordnung sein. Wenn einer aber alle Madonna-Auftritte einer Tour oder alle Musikvideos anbietet — lieber Abstand wahren.

Wie geht es für Betroffenen, die einen Anwalt eingeschaltet haben, weiter?

Solmecke: Wir haben für alle unsere Mandanten lange, juristische Schriftsätze verfasst und an die Gegenseite geschickt. Wir gehen davon aus, dass es zwischen uns und U + C hin und her gehen wird. Die Einschüchterung geht weiter. Nach drei Jahren sind die Ansprüche der Rechteinhaber verjährt. Für die Betroffenen heißt es nun: warten.

(nbe)
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