Internet-Abzocke Ins Netz gegangen

Düsseldorf · Dubiose Kundenbewertungen, angeblich knappe Stückzahlen, regionale Unterschiede. Wenn es darum geht, möglichst viel Gewinn aus dem Internethandel zu schlagen, werden manche Händler kreativ. Worauf Verbraucher achten sollten.

Online-Shopping: Sieben goldene Regeln
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Foto: gms

Der Onlinehandel, unendliche Welten. Alleine im vergangenen Jahr hat der Markt mit dem Internetshopping einen Umsatz von 42,9 Milliarden Euro erwirtschaftet, 8,6 Milliarden mehr als noch im Jahr 2013. Ein Ende des Höhenflugs ist nicht in Sicht. 2015 soll der Umsatz einer Studie des Portals deals.com insgesamt schon bei 52,8 Milliarden Euro liegen. Schöner die Kassen nie klingen.

Wo alles möglich scheint, werden auch die Verkäufer und Portale erfinderisch. Der Verbraucher kann dabei leicht den Überblick verlieren, wird manchmal sogar ganz bewusst unter Druck gesetzt oder hinters Licht geführt. Wir haben fünf Fallen gesammelt, die es beim Onlinehandel zu umgehen gilt.

Manipulierte Kundenbewertungen

2570 zufriedene Gäste, fast alle geben dem Hotel Bestnoten. Vor allem beim Buchen des Urlaubs im Internet sind manipulierte Kundenbewertungen der Betrugsklassiker. Viele Reiseportale werden den Betrügern trotz zahlreicher Gegenmaßnahmen nicht Herr. Aber auch bei Online-Shops sind gefälschte Bewertungen an der Tagesordnung, mittlerweile werden die von Firmen sogar ganz professionell angeboten. Um die 20 Dollar muss man pro Bewertung zahlen. Was für ein großes Problem die gekauften Sternchen für die Unternehmen sind, machte zuletzt Versandhändler Amazon deutlich — und zerrte vier Bewertungs-Verkäufer vor Gericht. Die hatten mit Namen wie "buyamazonreviews.com" aber auch nicht unbedingt verschleiert, welche Art von Produkten sie anbieten.

Die Systematisierung zeigt: Kundenbewertungen im Internet müssen immer mit Vorsicht genossen werden. Was einem besonders verdächtig vorkommt, kann eventuell durch die Internet-Suchmaschine entlarvt werden. Viele der gekauften Rezensionen sind nach einem sehr ähnlichen Muster aufgebaut und lassen sich auch auf anderen Portalen finden. Wenn es sich irgendwie einrichten lässt: Am besten werden die Produkte vor dem Kauf im Handel ausprobiert. Dann muss man sich nicht auf Bewertungen von Menschen verlassen, die man nie zuvor getroffen hat.

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Sag mir, welches Gerät du nutzt, und ich sage dir, welchen Preis du zahlen musst. Das NRW-Verbraucherschutzministerium sammelt bereits seit geraumer Zeit Fälle, bei denen Kunden von den immer gleichen Erfahrungen berichten: Ein Angebot ist auf dem Smartphone oder Tablet deutlich teurer als auf dem Desktop-Computer. In Extremfällen sollen Kunden für ein- und diesselbe Reise auf dem Tablet 293 Euro, auf dem PC aber nur 142 Euro bezahlt haben.

Auch wenn Händler solche systematischen Preisunterschiede bestreiten, kann Vorsicht und ein Vergleich nicht schaden. Wer die Möglichkeit hat, sollte Preise auf mehreren Geräten vergleichen und nach seinen Suchen in den Einstellungen des Internetbrowsers die Cookies löschen. So können sich Händler nämlich die gesuchten Produkte merken und wissen genau, was einem besonders gut gefallen hat.

Der Trick mit den Stückzahlen

Es ist der wohl älteste Handelstrick der Welt. "Nur noch ein Stück verfügbar!" Wo man auf einem Basar müde lächelnd abwinken würde, rinnt so manchem Kunden im Internet der Schweiß über die Stirn. Dabei konnten jüngst sogar prominente Fälle entlarvt werden. Das NDR-Verbrauchermagazin "Markt" entdeckte beim Versandhändler Zalando zahlreiche Artikel mit dem Hinweis "3 Artikel verfügbar", konnte diese dann aber noch fünf oder sogar zehn Mal bestellen. Als Quittung gab es für den Verkäufer eine Abmahnung des Wettbewerbverbands geschickt - wegen Irreführung des Verbrauchers. Auch bei der Urlaubssuche ist ein Zimmer nicht immer ein Zimmer. Wenn ein Reiseportal meldet, das Hotel habe nur noch ein Zimmer zur Verfügung, meint es dabei lediglich das eigene Kontingent. Auf einem anderen Portal kann das Hotel also durchaus noch freie Zimmer anbieten.

Wenn es sich nicht gerade um Verkäufer handelt, die sich auf Verkauf von Restbeständen spezialisiert haben, sollte der Kunde vor allem also eines: gelassen bleiben. In der Regel kehren bestimmte Angebote auch bei angeblich knapper Stückzahl regelmäßig wieder.

Regionale Preisunterschiede

Dunkle Wolken über dem Disneyland. Die EU-Marktwächter ermitteln gegen den immerfröhlichen Freizeitpark. Der Vorwurf: regionale Preisunterschiede, bei denen Kunden in Deutschland deutlich mehr zahlen müssen als Kunden in Spanien. Eine Preispolitik, die durchaus gegen EU-Recht verstoßen könnte. In einem konkreten Fall soll Medienberichten zufolge beim Disnelyand Paris ein Premium-Buchungspaket für Franzosen 1346 Euro, für Briten 1870 Euro und für Deutsche satte 2447 Euro gekostet haben. Dabei haben alle Kunden generell Anspruch auf den selben Preis. Das Unternehmen mit den Mauseohren rechtfertigt seine Preispolitik mit regionalen Rabattaktionen und unterschiedlichen Kaufgewohnheiten. Ende: ungewiss.

Was zunächst nach einem sauren Apfel klingt, kann für die Kunden zum Trick werden. Es kann sich durchaus lohnen, nach Rabattaktionen auf den internationalen Seiten der Anbieter zu schauen — und von denen zu profitieren. Simples Beispiel: Der Coupon für den deutschen Freizeitpark, den man auf einer niederländischen Seite findet, ist von einem Deutschen natürlich genauso einlösbar. Die Suchmaschine und Sprachkenntnisse können dabei zwar nicht unbedingt Gold, aber vielleicht ein paar Euro wert sein.

Versteckte Zusatzkosten

Gerade bei Preissuchmaschinen lassen sich Produkte bequem nach dem niedrigsten Preis sortieren. Die werden in der Regel zwar inklusive Mehrwertsteur, aber meiste ohne Versandkosten angezeigt. Das nutzt manch ein Händler schamlos aus. Da wird der Warenpreis um einige Euro reduziert, um ganz oben in der Liste zu erscheinen, die werden dann aber doppelt bei den Versandkosten wieder draufgeschlagen. So können selbst kleine Pakete plötzlich mit 20 Euro zu Buche schlagen. Auch nach versteckten Garantieverlängerungen oder unnötigen Versicherungen sollte man Ausschau halten.

Wer bis zum Vertragsabschluss aufmerksam bleibt, nicht nur auf das schwarz-, sondern auch auf das graugedruckte achtet und sich nicht von blinkenden Angeboten irritieren lässt, ist tendenziell auf der sicheren Seite. Generell gilt: Ein vertrauenswürdiger Händler zeichnet sich auch durch transparente Preispolitik aus.

(lukra)
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