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Gebührenfinanzierung: ARD und ZDF: Aktivitäten im Internet umstritten

zuletzt aktualisiert: 17.03.2005 - 07:09

Berlin (rpo). Im Streit zwischen ARD und ZDF sowie der EU-Kommission über die Rundfunkfinanzierung setzt die SPD auf eine einvernehmliche Lösung. "Wir wollen das Thema friedlich-schiedlich zu Ende bringen", sagte der Medienexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss. Besonders umstritten sind die Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen im Internet, weil diese nach Ansicht der EU-Kommission nicht mit dem Rundfunkauftrag zur Grundversorgung vereinbar seien. Der Druck zu mehr Transparenz bei den Ausgaben wird größer.

Online-Aktivitäten: Der Druck auf die Öffentlich-Rechtlichen nimmt zu.  Foto: Screenshot
Online-Aktivitäten: Der Druck auf die Öffentlich-Rechtlichen nimmt zu. Foto: Screenshot

Tauss forderte ARD und ZDF auch zu mehr Transparenz auf. Dies betreffe sowohl kommerzielle Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender als auch die Finanzierung ihrer Produktionstöchter. Die EU befürchtet Quersubventionierung und verlangt, Tätigkeiten zu vermeiden, die "in keinem Zusammenhang mit dem Grundversorgungsauftrag" stehen.

Tauss betonte überdies, dass Deutschland bei der Wahrung einzelner nationaler Rundfunk-Kompetenzen gegenüber Brüssel hart bleiben werde. "Wir beharren auf der Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten im Rundfunkbereich", sagte der SPD-Politiker. Am so genannten Amsterdamer Protokoll, wonach Rundfunk Sache der Mitgliedstaaten sei, dürfe nicht gerüttelt werden.

In diesem Zusammenhang machte Tauss deutlich, dass Online-Angebote sehr wohl zum Funktionsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen gehörten. Ihre kommerziellen Betätigungen in diesem Bereich müssten ARD und ZDF aber einschränken. E-Commerce im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfe es nicht geben, betonte der Medienpolitiker.

Die Europäische Kommission hatte die Bundesregierung Anfang März aufgefordert, die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ändern. Aktivitäten zum Beispiel im Internet könnten nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag zur Grundversorgung vereinbar sein.

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) sowie der Pay-TV-Sender Premiere hatten in Brüssel Beschwerde gegen das Finanzgebaren von ARD und ZDF eingelegt. Der VPRT beklagte vor allem, dass die beiden Sender mit den Gebühren kommerzielle Interessen mit ihren Online-Aktivitäten verfolgten.

Quelle: afp

 
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