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Noten für Lehrer im Internet: BGH prüft Zulässigkeit von "Spickmich"

zuletzt aktualisiert: 23.06.2009 - 06:26

Karlsruhe/Köln (RPO). Am Dienstag wird die Entscheidung erwartet, ob Schüler ihre Lehrer im Internet namentlich nennen und benoten dürfen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt über die Revision einer Lehrerin, deren Klage gegen die Betreiber des Internetportals www.spickmich.de vor dem Landgericht Köln und dem Oberlandesgericht Köln gescheitert war.

In dem Portal "spickmich" können Schüler ihre Lehrer bewerten. Foto: ddp, ddp

Die Bewertungen der namentlich genannten Lehrer auf "spickmich" entsprechen den Schulnoten 1 bis 6 und orientieren sich an Kriterien wie "cool und witzig", "beliebt", "motiviert", "menschlich", "gelassen" und "guter Unterricht". Aus dem Durchschnitt der von registrierten Schülern der entsprechenden Schule anonym abgegebenen Bewertungen wird eine Gesamtnote errechnet. Die klagende Gymnasiallehrerin erhielt für ihr Fach Deutsch eine Gesamtnote von 4,3.

Die Pädagogin hatte zunächst eine Unterlassungsverfügung gegen die Betreiber der Seite erwirkt, die dann aber auf deren Widerspruch aufgehoben wurde. Mit ihrer Klage will die Lehrerin erreichen, dass ihr Name, der Schulname und die unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung auf der Homepage www.spickmich.de gelöscht werden.

Aus Sicht der drei Initiatoren der Seite - allesamt Kölner Studenten - können Schüler hingegen auf diese Weise "ihren Lehrern fair und anonym Feedback geben".

Die Vorinstanzen hatten die Klage der Lehrerin abgewiesen, weil die Bewertung bei "spickmich" keine Schmähkritik darstelle. Der 6. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe will sich nun grundsätzlich "mit der Frage des Persönlichkeitsschutzes bei Veröffentlichungen im Internet" befassen. Das Urteil wird voraussichtlich am Dienstagnachmittag fallen. 

Quelle: DDP

 
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