Internetportal "spickmich" Bundesverfassungsgericht verwirft Lehrer-Klage

Karlsruhe (RPO). Jetzt ist es auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt: Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet auf der Webseite spickmich.de benoten. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss verwarfen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen.

 In dem Portal "spickmich" können Schüler ihre Lehrer bewerten.

In dem Portal "spickmich" können Schüler ihre Lehrer bewerten.

Foto: ddp, ddp

Ihre Klage gegen die Betreiber des Bewertungsportals spickmich.de war zuletzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht sah von einer Begründung seiner Entscheidung ausdrücklich ab.

Der BGH hatte im Juni 2009 die Lehrerbenotungen für zulässig erklärt, da sie "weder schmähend noch beleidigend" seien. Der Persönlichkeitsschutz der Lehrerin und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssten hinter das Recht auf freien Meinungsaustausch zurücktreten. Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin beträfen.

Dabei genieße der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie aus Sicht des BGH nicht unzulässig. Der BGH verwies zudem auf die relativ hohen Zugangsbeschränkungen zu dem Portal.

Der Bundesgerichtshof betonte zugleich, dass er nur über spickmich.de entschieden habe. Wie andere Bewertungsportale zu bewerten sind, sei offen. Bislang sind nach Angaben der Betreiber der Webseite mehr als 1,6 Millionen Schüler auf spickmich.de registriert.

(DDP)
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