Rechtliche Bedingungen Das müssen Blogger beachten

Düsseldorf · Alle Welt spricht von ihnen, diskutiert über Qualität und darüber, ob sie Journalisten sind, Laien oder schlichtweg "bloß" Publizisten. Doch wer genau darf sich "Blogger" nennen? Was ist ein Blog überhaupt? Und vor allem: In welchem rechtlichen Raum bewegt sich die "Blogosphäre"? Wir zeigen was Blogger dürfen und was nicht – und klären die wichtigsten Begriffe.

Durchblick in der "Blogosphäre" - Rechtliche Rahmenbedingungen für Blogger
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Durchblick in der "Blogosphäre" - Rechtliche Rahmenbedingungen für Blogger

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Foto: Jens Schierenbeck, gms

Alle Welt spricht von ihnen, diskutiert über Qualität und darüber, ob sie Journalisten sind, Laien oder schlichtweg "bloß" Publizisten. Doch wer genau darf sich "Blogger" nennen? Was ist ein Blog überhaupt? Und vor allem: In welchem rechtlichen Raum bewegt sich die "Blogosphäre"? Wir zeigen was Blogger dürfen und was nicht — und klären die wichtigsten Begriffe.

Eine allgemeingültige Definition für Blogger und ihr Tun im Internet gibt es nicht. Die Szene wandelt sich ebenso rasch wie alles andere im Netz. Einen Blog führen, und somit Blogger sein, kann grundsätzlich aber jeder. Die Langform "Weblog" setzt sich zusammen aus "Web" für Internet und "Log" für Logbuch — ein Blog ist also eine Art online geführtes Tagebuch mit eigener URL. Regelmäßig veröffentlichte Beiträge ("Posts") über aktuelle, persönliche oder spezifische Themen sind in chronologischer Reihenfolge aufgelistet, der neuste Eintrag steht dabei stets an oberster Stelle. Der Blogger erstellt diese Inhalte nach eigenem Ermessen und moderiert seinen Blog — denn Weblogs sind interaktive Formate, rufen die Nutzer ("User") zum Kommentieren und Kritisieren auf. Außerdem sind die meisten Blogs multimedial aufgestellt, indem sie per Link auf andere Online-Inhalte verweisen oder Bilder und Videos in ihre Texte einbetten. "Blogosphäre" nennt sich das so entstehende Netzwerk durch Verweise und Verlinkung.

Hier öffnet sich die Tür in eine Grauzone. Die Rechtslage von Bloggern und Co. ist noch weniger durchsichtig als ihre Begriffserklärung ohne jede Trennschärfe. Nicht selten werden Blogger wegen Urheberrechtsverletzungen und Rufschädigung abgemahnt oder müssen gar Bares zahlen. Über einen Politiker oder die neue Markenjeans geschimpft und ein quellenloses Bild geteilt — das passiert mit wenigen Klicks ganz schnell. Wann machen sich Blogger strafbar? Was dürfen sie - und was müssen sie?

Auch Blogger haben Meinungsfreiheit

Rechtlich gesehen unterliegen Blogger den üblichen Richtlinien journalistisch-redaktioneller Tätigkeit — als Hersteller eines Presseerzeugnisses garantiert ihnen Artikel 5 des Grundgesetzes die Meinungs- und Pressefreiheit. Dabei dürfen kritische Blogger nicht vergessen, dass veröffentlichte Meinungen nicht die Grundrechte anderer verletzen und dem 14. Abschnitt "Beleidigung" des Strafgesetzbuches widersprechen dürfen. Vorsicht auch bei dem kleinen aber entscheidenden Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung: Hinzustellen "XY ist ein Idiot" ist weitaus verfänglicher als "Ich finde, XY ist ein Idiot", oder noch besser "Diese Aktion lässt stark vermuten, XY sei ein Idiot". So können Emotionen auf elegante Weise ausgedrückt werden ohne Gefahr zu laufen, wegen Rufmordes oder Beleidigung rechtlich belastbar zu sein.

Anonyme Meinung oder Impressumspflicht?

Grundsätzlich gilt: Ein Impressum ist Pflicht. Weblogs — öffentlich oder privat geführt - richten sich mit ihren Beiträgen in der Regel an potentiell alle Internetnutzer. Je nachdem, ob die Inhalte eher persönlich oder redaktionell gestaltet sind, greift hier das Telemediengesetz (TDG) oder der Mediendienst-Staatsvertrag (MdStV). Da auch private Blogs dauerhaft und regelmäßig betrieben werden, gelten sie laut dem bloggenden Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter (lawblog) jedoch ebenso als "geschäftsmäßig" wie von vorne rein öffentlich ausgerichtete Formate. Nach dem MdStV müssen sie demnach Name, Anschrift und "unmittelbare (elektronische) Kontaktmöglichkeiten" in einem Impressum angeben. Ein Internet-Pseudonym genügt dabei nicht — Vor- und Nachname sind vollständig einzutragen. Zu der kompletten Anschrift gehören Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort sowie gegebenenfalls auch das Land. Hilfe bei der Erstellung eines ordnungsgemäßen Impressum bietet der kostenlose Impressumsgenerator von eRecht 24.

Recht an eigenen Inhalten und Creative Commons

Ein Blogger ist Verfasser und automatisch auch Urheber seiner eigenen Texte. Dieses Urheberrecht liegt bei ihm allein, lediglich dessen Verwaltung kann er Dritten zuweisen. Um sich hier nicht dem Alles-oder-Nichts-Prinzip des gesetzlichen Standardschutzes ("alle Rechte vorbehalten") zu unterwerfen, können die Texte unter eine Creative-Commons-Lizenz gestellt werden. Creative Common (CC) ist eine Non-Profit-Initiative, die vorgefertigte Standard-Lizenzverträge anbietet und damit die rechtlichen Bedingungen bei der Verwendung kreativer Inhalte — sowohl in Schrift, Ton und Bild - klar kennzeichnet. So ist für jeden Nutzer einsichtig, welche Inhalte genutzt, verbreitet oder abgeändert werden dürfen und welche nicht. CC nimmt dabei nicht die Rolle eines Verwerters oder Verlegers ein — die Urheber (in unserem Fall die Blogger) übernehmen lediglich die "Jedermann"-CC-Lizenzverträge und verwenden sie in eigener Verantwortung.

Geteilte Zitate, Bilder und Videos

Egal ob es sich bei fremden, in den eigenen Beitrag eingebetteten Inhalten um Zitate, Bilder, Video- oder Musikdateien handelt — ihr Urheber muss stets als Quelle angegeben und - wichtig - um Erlaubnis gefragt werden, liegt keine öffentliche Genehmigung wie durch die CC vor. Das Zitieren im Internet regelt das Zitatrecht so wie es vom wissenschaftlichen Arbeiten her bekannt ist. Textstellen dürfen nur unter Nennung des Urhebers und kenntlich gemachtem Fundort wortwörtlich übernommen werden. Dabei ist es nicht Sinn der Sache, ganze Aufsätze oder Artikel zu übernehmen — die Zitate sollen eigene Ausführungen lediglich ergänzen und belegen.

Bei Bildern und Videos müssen Blogger darauf achten, dass sowohl die Urheberrechte desjenigen, der die Aufnahme gemacht hat, als auch die Rechte der darauf abgebildeten Person berücksichtigt werden. Das unterstreicht Christian Welkenbach, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Er rät: "Wer selbst aufgenommene Inhalte verbreitet, ist rechtlich auf der sicheren Seite und läuft nicht Gefahr, das Recht am eigenen Bild anderer zu verletzten."

Gerade bei Videos, die in der Öffentlichkeit oder auf einer Party aufgenommen wurden, gestaltet es sich meist schwierig, die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen. Portale wie YouTube oder Flickr machen es Bloggern als Publizisten von Bild- und Ton-Material dabei zwar einfach, die Rechtslage ist dennoch nicht eindeutig geklärt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Portale akzeptieren die Urheber folglich, dass ihre Inhalte über den "Share-Button" von Dritten verbreitet werden können. Liegt bei davon unabhängigen Inhalten keine eigene oder Creative-Commons-Lizenz vor, müssen Blogger vorsichtig sein und gut recherchieren.

Das Teilen von Musik ist eine durchaus kompliziertere und riskante Angelegenheit, betont Christian Welkenbach. Eine Anfrage bei der Gema sei grundsätzlich der richtige Weg, dennoch könnten sich Künstler oder Tonträgerhersteller auf den Leistungs- und Urheberschutz berufen.

Verweise per Link — immer erlaubt?

In der "Blogosphäre" ist die Vernetzung von Medieninhalten wichtigster Bestandteil. Das einfachste Mittel ist hier der Link zu anderen Web-Angeboten — er gilt grundsätzlich als Zeichen der Unterstützung und wird besonders von Bloggern untereinander geschätzt und praktiziert. "Links sind das Wesen des Internets und dürfen jederzeit gesetzt werden", weiß Welkenbach. Doch sei die Wahl der zu vernetzenden Informationen nicht immer unproblematisch: "Wer offensichtlich auf rechtswidrige Inhalte wie zum Beispiel auf Propaganda-Material einer Band mit rechtsradikalen Texten verweist, macht sich selber strafbar", warnt der Rechtsanwalt.

Sorgfaltspflicht und Blog-Moderation

Zwar ist ein Blogger nur für seine eigenen Beiträge verantwortlich. Jedoch hat er als Betreiber des interaktiven Web-Formates eine gewisse Sorgfaltspflicht, die Kommentare oder Kritik der Blog-Nutzer zu moderieren. Handelt es sich dabei um rechtswidrige Inhalte, wie rassistische oder pornografische Bemerkungen, muss er als "Host" (englisch für Anbieter, Wirt) diese Informationen löschen oder den Nutzer ganz sperren.

Kann und darf ein Blogger Geld im Internet verdienen?

Ob man vom Bloggen reich werden kann, ist zweifelhaft. Wenn möglich, können und dürfen Blogger jedoch Geld mit ihrer Tätigkeit im Netz verdienen. Nutzer können freiwillig einen eigens festgelegten Betrag auf ein angegebenes Spendenkonto überweisen oder den Blogger per Online-Bezahldienst Pay Pal finanziell unterstützen. Ob eine gewerberechtliche Firmenanmeldung notwendig ist, hängt laut Christian Welkenbach von Dauerhaftigkeit und Höhe der Einkünfte ab. "Macht ein Blogger 300 bis 400 Euro oder mehr Gewinn im Monat, sollte er ein Gewerbe anmelden und muss nach dem Telemediengesetz zusätzlich zu Name, Anschrift und Kontaktmöglichkeit auch eine Umsatzsteuer-ID-Nummer im Impressum angeben." Das gelte auch für Blogger, die Werbung auf ihrem Weblog schalten.

Wenn doch eine Abmahnung im Postfach landet

Trudelt trotz aller Vorsichtmaßnahmen doch eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung oder Rufschädigung im Briefkasten ein, kann es für unvorsichtige Blogger ganz schön teuer werden. Hier gilt es nach Christian Welkenbach, Schadensbegrenzung zu betreiben und sich so schnell wie möglich einen Anwalt zu nehmen. "Bei den Gebühren handelt es sich häufig um Mondpreise. Das fängt bei Abmahnkosten für normale Streitwerte wie ein kleines Bild ohne Quellenangabe bei 400 Euro an und addiert sich ganz schnell nach oben auf." Mit einer 40.000 Euro-Schadensersatzklage habe er einmal zu tun gehabt.

Wer in der "Blogosphäre" aktiv ist, sollte also vorsichtig sein. Das scheinbar grenzenlose, anonyme World Wide Web ist kein rechtsleerer Raum — hier gelten die gleichen Regeln wie in der Realität.

(anch)
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